Stellungnahme zur geplanten Senkung des Höchstrechnungszinssatzes
(PDF-Volltext exklusiv für Mitglieder)
31.03.2021
31.03.2021
Das BMF hat am 25. März 2021 einen BMF-Referentenentwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zur Verbändekonsultation gegeben. Eine Stellungnahme ist bis zum 31. März 2021 möglich. Durch diese Verordnung soll der Höchstrechnungszins in der Deckungsrückstellungsverordnung und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Die Verordnung soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Stellungnahme der aba ist im aba-Mitgliederbericht (für dort registrierte Mitglieder über die unten stehende Schaltfläche) zu finden