Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz: Aufwand bei kinderzahlbezogenen Beiträgen für Versorgungsträger wirksam begrenzen
11.05.2023
Anlässlich der Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz am 10. Mai 2023 haben aba und AKA (Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung) in einer gemeinsamen Stellungnahme erneut Stellung zu der Umsetzung der kinderzahlbezogenen Differenzierung von Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung genommen.
Gemeinsam betonen die Verbände die Notwendigkeit eines zentralen Verfahrens zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder. Dieses war in Form einer Ankündigung nach Kritik (auch der aba und der AKA) am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren aufgenommen worden (vgl. dem Beitrag auf www.aba-online.de vom 31. März 2023 hierzu).
Ohne ein automatisiertes Abfrageverfahren könnten Versorgungsträger verpflichtet sein, flächendeckende manuelle Abfragen unter Leistungsbeziehern durchzuführen. Anschreiben an die Betroffenen, Entgegennahme, Prüfung und Erfassung zur Verarbeitung würden einen außerordentlich hohen Mehraufwand verursachen, der unvermeidlich leistungsmindernd auf alle Leistungsbezieher umgelegt werden müsste. Am Ende könnte dies den vom Gesetzgeber beabsichtigten Entlastungseffekt für Eltern mehrerer Kinder stark mindern oder gar komplett aufzehren.
In diesem Zusammenhang empfehlen aba und AKA auch weitere Verfahrenserleichterungen, unter anderem, dass Eltern-Kind-Beziehungen nur einmalig und mit dauerhafter Wirkung festgestellt werden sowie eine Verlängerung des Zeitraums für unverzinste Erstattungen wenn als Ergebnis nachträglich eingereichter Belege über die Kinderzahl Rückrechnungen erforderlich werden.