Überprüfung der Offenlegungsverordnung: aba-Schreiben ans BMF
05.12.2023
Am 4. Dezember 2023 hat die aba sich mit einem Schreiben ans BMF gewendet, um angesichts der laufenden Überprüfung der Offenlegungsverordnung die spezielle Situation deutscher EbAV zu schildern.
In dem Schreiben wird dargelegt, warum EbAV nicht mit Investmentfonds und anderen auf dem freien Markt erwerbbaren Finanzprodukten vergleichbar sind. Konkret schlägt die aba in dem Schreiben vor:
- Die Differenzierung zwischen Produkt- und Unternehmensebene zu überprüfen;
- keine doppelten Offenlegungsanforderungen für identische Assets zu definieren;
- auf eine undifferenzierte Einbeziehung von EbAV in allgemeine Finanzmarktregulierung zu verzichten;
- hoch diversifizierte Portfolien bei der Darstellung von Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und
- der vielfältigen EbAV-Landschaft innerhalb der EU durch mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.