Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz IV: aba fordert Textform im Nachweisgesetz
09.02.2024
Die aba hat am 2. Februar 2024 gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Jusitz Stellung zum Referentenentwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) genommen.
Der Fokus der Stellungnahme liegt auf der betrieblichen Altersversorgung und angrenzenden Arbeitgeberleistungen. Die Digitalisierungsbestrebungen und die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sollten nicht durch überzogene Formvorschriften behindert werden. Dazu benötigen wir die Textform.
Die aba empfiehlt in ihrer Stellungnahme vor allem die folgenden Änderungen:
1. Nachweisgesetz
- Wir empfehlen für die bAV zum einen ganz allgemein die Textform, um mögliche Hemmnisse, die sozialpolitisch unerwünscht sind, abzubauen.
- Für Entgeltumwandlungskonstellationen sollte klargestellt werden, dass das Nachweisgesetz auf sie keine Anwendung findet.
- Außerdem empfehlen wir, dass Gesamtzusagen mit kollektivrechtlichem Bezug im Nachweisgesetz genauso behandelt werden wie echte kollektivrechtliche Zusagen. Dies würde vor allem Klein- und Mittelbetriebe entlasten.
2. Steuerliches Textformerfordernis für Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen sowie für Jubiläumsleistungen
- Die bislang in §§ 4d und 6a EStG geforderte Schriftform, die sich mittlerweile als Hemmnis z.B. für die Digitalisierung erweist, sollte durch die Textform ersetzt werden. Die Textform genügt für die vom Gesetzgeber verlangte Rechtsklarheit. Gleiches gilt für die Schriftform für Jubiläumsleistungen nach § 5 Abs. 4 EStG
Hinweis: Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme für Personen mit Zugang zum Mitgliederbereich über die untenstehende Schaltfläche abrufbar.