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Reform der neuen Europäischen Aufsichtsstruktur verabschiedet

05.12.2019

Die Reform der Europäischen Aufsichtsstruktur wurde am 2. Dezember 2019 im Rat verabschiedet. Sie tritt am 20. Tag nach der (bis Redaktionsschluss noch nicht erfolgten) Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Artikel 1, 2 und 3 des Verordnungspakets (Änderungen u.a. der Verordnungen 1093/2010 (EBA), 1094/2010 (EIOPA) und 1095/2010 (ESMA)) sollen bereits am 1.1.2020 Geltung erlangen.

Im Europäischen Parlament wurde dieses mit einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im September 2017 eröffnete Gesetzgebungsverfahren bereits am 16. April 2019 verabschiedet, also noch vor der diesjährigen Europawahl. Die Abstimmung im Rat verzögerte sich aber durch die Beseitigung redaktioneller Unstimmigkeiten, die auch der nochmaligen Bestätigung durch das neugewählte Parlament bedurfte, um mehr als ein halbes Jahr.

Eine kurze politische Bewertung des Trilog-Kompromisses wurde in der Ausgabe 2/2019 des bAV-Update vorgenommen. Außerdem wurden im Juni 2019 im Mitgliederbereich der Homepage ein Hintergrundvermerk sowie lesbare Fassungen der künftigen EIOPA-Verordnung, eine davon mit allen Änderungen im Überarbeiten-Modus, veröffentlicht.

Einige Elemente des Kommissionsvorschlags, die die aba von Anfang an kritisch bewertet hatte und die im Rahmen der Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament gestrichen wurden, bleiben offenbar aber in der politischen Diskussion. So wird die Frage der „richtigen“ Finanzierung von EIOPA im Stellungnahmeentwurf des Berichterstatters Derk von Eppink (EKR-Fraktion) für den Ausschuss Wirtschaft und Währung über die Entlastung von EIOPA im Rahmen des Haushaltsplans für das Jahr 2018 aufgegriffen: Das EP soll betonen, dass „der Haushalt der Behörde zu 40% über Unionsmittel und zu 60% über direkte Beiträge der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten finanziert wird“ und „dass diese Mischfinanzierung eine Bedrohung für die Unabhängigkeit der Behörde und ihre Aufsichtsaufgaben darstellen könnte“.

Weitere Informationen (am 6. Januar 2020 ergänzt):