F. Sozialleistungsquote in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (1991-2024)
(Stand: Juli 2025)
19.11.2025
19.11.2025
Die Gesamthöhe aller Sozialleistungen in Deutschland belief sich im Jahr 2024 nach Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf 1.345,5 Mrd. Euro. Davon entfielen 34,352 Mrd. Euro (2,6%) auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Sozialleistungsquote, also die Verhältniszahl von Sozialleistungen und jeweiligem nominalen Bruttoinlandsprodukt, belief sich auf 31,2 %. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hatten einen Anteil von 0,79 %. Die im Sozialbudget gesondert erfassten Leistungen der Zusatzversorgung beliefen sich auf 15,644 Mrd. € (1,2% der Sozialausgaben bzw. 0,36% des BIP).
Im Jahr 2023 entfielen nach vorläufigen Werten 30,2 % des BIP auf die Sozialleistungen, unverändert gegenüber 2022. Die jährlichen Zuwachsraten bei den Sozialleistungen sind seit 2020 auffällig hoch. Ursächlich dürften v.a. im Jahr 2020 Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gewesen sein. Deren Auswirkungen auf die Sozialleistungsquote wurde vor allem in den Jahre 2022 bis 2023 durch ein kräftiges BIP-Wachstum nach Überwindung der akuten Pandemiephase kompensiert. In den Schätzwerten für 2024 liegt indes das geschätzte Wachstum der Sozialausgaben (+6,6%) deutlich über dem geschätzten BIP-Wachstum (+2,9%).
Seit Anfang der 1990er Jahre (1991: 25,0 %), als die Sozialleistungsquote infolge der deutschen Sozialunion anstieg, hatte sie leicht, aber kontinuierlich bis zum Jahr 2003 auf 29,5 % zugenommen. Danach sank die Sozialleistungsquote bis zum Jahr 2007 (26,8 %). 2009 stieg sie auf 30,2 % stark an. Im Jahr 2009 wurden die Grundleistungen der privaten Krankenversicherung erstmalig berücksichtigt. Aufgrund dieser methodischen Änderung sind die Quoten vor und ab 2009 nicht miteinander vergleichbar.
Die Bundesregierung erstellt gegenwärtig einmal in jeder Legislaturperiode den Sozialbericht. Das Sozialbudget ist darin als Teil B mit Tabellen und textlichen Erläuterungen enthalten. In Jahren ohne Sozialbericht erscheint das Sozialbudget in Form einer hauptsächlich aus Tabellen bestehenden Einzelveröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).