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F. Sozialleistungsquote in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (1991-2023)

(Stand: April 2024)

20.08.2024

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - ohne Zusatzversorgung - mit 30,501 Mrd. Euro bzw. 0,7 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) sind nur ein kleiner Teil der Sozialleistungen in Deutschland, die sich im Jahr 2023 nach Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf 1.249 Mrd. Euro bzw. 30,3 % des BIP beliefen. Die Verhältniszahl von Sozialleistungen und jeweiligem nominalen Bruttoinlandsprodukt ist als Sozialleistungsquote bekannt. Sie erlaubt eine Einschätzung der Entwicklung absoluter Beiträge für Sozialleistungen.

Im Jahr 2023 entfielen geschätzte 30,3 % des BIP auf die Sozialleistungen. Das entspricht einem Rückgang um 0,3 Prozentpunkte gegenüber 2022. Verantwortlich für den Rückgang ist, ähnlich wie bei den Jahresvergleichen 2020/21 und 2021/2022, vor allem ein statistischer Effekt: Das BIP legte nominal um 6,3 Prozent zu, während die Sozialleistungen nur um 5,2 Prozent anstiegen. Allerdings verharrte die Sozialleistungsquote auch 2023 auf einem hohen Niveau.

Seit Anfang der 1990er Jahre (1991: 25,0 %), als die Sozialleistungsquote infolge der deutschen Sozialunion anstieg, hatte sie leicht, aber kontinuierlich bis zum Jahr 2003 auf 29,8 % zugenommen. Danach sank die Sozialleistungsquote bis zum Jahr 2007 (26,8 %). 2009 stieg sie auf 30,6 % stark an. Im Jahr 2009 wurden die Grundleistungen der privaten Krankenversicherung erstmalig berücksichtigt. Aufgrund dieser methodischen Änderung sind die Quoten vor und ab 2009 nicht miteinander vergleichbar.

Die Bundesregierung erstellt  gegenwärtig einmal in jeder Legislaturperiode den Sozialbericht. Das Sozialbudget ist darin als Teil B mit Tabellen und textlichen Erläuterungen enthalten. In Jahren ohne Sozialbericht erscheint das Sozialbudget in Form einer hauptsächlich aus Tabellen bestehenden Einzelveröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2024): Sozialbudget 2023, Tab. II; Zusatz “p” steht für vorläufige Zahlen. Der Zusatz "s" bedeutet Schätzung.

Im Jahr 2023 in Mrd. Euro:

Bruttoinlandsprodukt:  4.122,2 (s)
Sozialbudget: 1.249,0 (s)
Betriebliche Altersversorgung: 30,501 (s)
Zusatzversorgung: 15,132 (s)