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aba-Mitgliederversammlung am 5. Mai 2021

Aktualisiert am: 03.05.2021

 © S_L, shutterstock.com, #235884202
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Die 83. aba-Mitgliederversammlung findet am 5. Mai 2021 von 12:30 bis 13:30 Uhr statt.

Sie ist eingebettet in zwei 1,5-stündige Online-Tagungsblöcke. Vormittags geben Beiträge aus Ministerien und Politik einen Einblick in die mögliche Entwicklung der deutschen Altersversorgung und nachmittags schauen wir über den nationalen Tellerrand, wie sich dort die Altersversorgung und insbesondere die bAV entwickelt. 

Mitgliederversammlung und Rahmenprogramm werden digital durchgeführt.

Als Ersatz für die normalerweise im Rahmen der jährlichen aba-Jahrestagung angebotenen Tagungen der Fachvereinigungen werden derzeit weitere digitale Fachtagungen vorbereitet.

Details und Erläuterungen zur Mitgliederversammlung finden Sie im Mitglieder-Rundschreiben vom 26.03.2021, in den nachfolgenden FAQ zur Mitgliederversammlung sowie im Erklärvideo "Technische Hinweise zur aba-Mitgliederversammlung".

Technische Hinweise zur aba-Mitgliederversammlung

Diese Informationen richten sich vorrangig an Mitglieder, die sich bereits als Teilnehmer an der Mitgliederversammlung registriert haben.

FAQ zur Mitgliederversammlung

FAQ als PDF-Dokument abrufen.


Wo findet die virtuelle Mitgliederversammlung statt?


Wie melden sich stimmberechtigte aba- Mitglieder zum Gesamtprogramm an?


Können Mitglieder auch nur an der Mitgliederversammlung teilnehmen?


Wie melden sich nicht stimmberechtigte Mitglieder zu den Online-Tagungsblöcken an?


Kann ich andere Mitglieder auf der aba-Mitgliederversammlung vertreten?


Wie kann ich vor der Veranstaltung Fragen oder Anträge einbringen?


Wie kann ich während der virtuellen aba-Mitgliederversammlung Fragen oder Anträge stellen?


Wie kann ich abstimmen?


Wie erfolgt die Abstimmungsauswertung?


Wer überwacht den Wahlvorgang?


Gibt es Browser-Empfehlungen? Muss Software installiert werden?


An wen wende ich mich bei technischen Problemen?