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Offenlegungsverordnung - Abschlussprüfung, praktische Umsetzung und Herausforderungen (WEB-OV/23)

Online-Seminar der aba-Fachvereinigung Pensionskassen für EbAV

Digitale Veranstaltung, 01.02.2023 · 14:00 - 17:00

Referenten:
Carsten Auel (Deloitte WPG) / Dr. Eugen Scheinker (Verka VK Kirchliche Vorsorge VVaG) / Rouven Schmidt (Deloitte WPG) / Christian Wolf (BVV a.G.) - Moderation: Jürgen Rings (Pensionskasse Hoechst)

© S_L, shutterstock.com, #235884202
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Die EU-Offenlegungsverordnung ist zum 10. März 2021 in Kraft getreten. Der dazugehörige technische Regulierungsstandard (RTS) mit umfangreichen Informationspflichten ist jedoch erst ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Dieser betrifft das sog. PAI-Statement auf Unternehmensebene (Artikel 4) sowie standardisierte und deutlich erweiterte Offenlegungspflichten für nachhaltige Produkte (sog. Artikel 8 und Artikel 9 Produkte).

Als Folge werden die Abschlussprüfer die Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung im Rahmen der Jahresabschlüsse 2022 in einer nächsten Stufe auch inhaltlich vertiefter prüfen. Carsten Auel und Rouven Schmidt von Deloitte werden dabei die regulatorischen Vorgaben aus der Offenlegungsverordnung und dem dazugehörigen RTS erläutern sowie auf die Auswirkung auf die Prüfung eingehen. Dabei soll auf aktuelle Fragestellungen eingegangen werden. Dr. Eugen Scheinker und Christian Wolf gehen auf Fragen der praktischen Umsetzung der Offenlegungsverordnung in EbAV und Herausforderungen ein.

Während der Vorträge haben die Teilnehmer die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen im Chat, danach jeweils auch mündlich. Die Referenten freuen sich auf einen regen Austausch!

 

Vorab lesenswert:

  • BaFin “Fragen und Antworten zur Verordnung (EU) 2019/2088) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten“ (Stand: 5. Sept. 2022)
  • BaFin-Fachartikel “EU-Offenlegungsverordnung: Startschuss für mehr Transparenz” vom 16. Dez. 2022
  • Anhänge des RTS zur Offenlegungsverordnung (EU) 2022/1288


 

Veranstaltungsort

Digitale Veranstaltung
Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Schulz

Tel.: 030 33858 11 - 12

veranstaltungen@aba-online.de

Informationen für Tagungsteilnehmer

Teilnahmegebühr

Mitglieder:           140 € / Person
Nicht-Mitglieder:   280 € / Person

Die Teilnahmegebühr ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sie enthält die Teilnahme an der Veranstaltung und Veranstaltungsunterlagen.

Die Rechnung wird auf die in der Anmeldung hinterlegten Rechnungsadresse ausgestellt und standardmäßig als PDF an die E-Mail des Teilnehmers versandt.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur bis 31.01.2023 (Dienstag) möglich.

 

Stornierung

Die Anmeldung kann bis 25.01.2023 kostenlos storniert werden. 

Eine spätere Stornierung ist nicht möglich, aber bis 31.01.2023 kann auf Antrag ein Ersatzteilnehmer kostenlos benannt werden.

 
Technik

Wir nutzen für das Web-Seminar die Plattform "gotowebinar".

Sie benötigen hierzu eine stabilen Internetzugang und einen aktuellen Browser (Microsoft Edge, Google Chrome oder Apple Safari). Die Kompatibilität Ihres System können Sie gleich hier überprüfen: System Check (gotowebinar.com).

Wenn Sie zum ersten Mal gotowebinar nutzen, planen Sie bitte ein paar Minuten für die Installation des Browser-Plugin ein. Weitere Informationen und Hilfe zur Installation finden Sie auf der Support Seite der LogMeIn-Plattform.

Dem Audio des Live-Streams können Sie per Computer oder Telefon folgen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. 

Über das Fenster "Fragen" erreichen Sie die Technik-Regie und die Referenten (alle). Die anderen Teilnehmer sehen Ihren Beitrag nicht.

Ihre Webcam ist deaktiviert und Ihr Mikro automatisch stumm geschaltet. Wenn mündlichen Fragen zugelassen sind, wird Ihr Mikro von der Technik-Regie "ent-stummt". Für einen Beitrag bitten wir um Handzeichen. Sie werden dann über die Tonspur namentlich aufgefordert sich "sprechend" zu schalten. Nach dem Austausch: Bitte das Handzeichen wieder löschen und das Mikro wieder ausschalten. Vielen Dank.

 

Weiterbildungszeiten

Für die Teilnahme am Web-Seminar können wir Ihnen Weiterbildungsstunden (3 Stunden bzw. 135 Min. nach IDD *)) bescheinigen. Als Nachweis für Ihre Teilnahme dient Ihre namentliche Registrierung auf der gotowebinar Plattform und die dort erfasste Zeit.

Aus Datenschutzgründen ist dafür ein formloser Antrag auf Gutschrift der Weiterbildungszeiten erforderlich unter veranstaltungen@aba-online.de.

Bitte geben Sie an wofür Sie die Bescheinigung brauchen (allgemein, DAV, IDD...), da die anrechenbare Zeit je nachdem variiert.

 

*) Diesbezügliche Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängende Beratung.