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EU-Kommission – ESG im Aktionsplan Kapitalmarktunion

01.12.2020

Wie berichtet hat die EU-Kommission am 24. September 2020 einen Aktionsplan zur Stärkung der Kapitalmarktunion vorgelegt (Aktionsplan; Anhang1 Liste der Maßnahmen und vorläufiger Zeitplan). Von den 16 geplanten Maßnahmen erscheinen für den Bereich ESG vor allem Maßnahme 1 (Mehr Sichtbarkeit der Unternehmen für grenzüberschreitend tätige Anleger) und Maßnahme 12 (Leichtere Mitwirkung von Aktionären) interessant und relevant.

Als Maßnahme 1 sieht die EU-Kommission für das 3. Quartal 2021 einen Legislativvorschlag zur Errichtung einer EU-Informationsplattform vor („European Single Access Point“), die den Zugang zu allen relevanten Unternehmensinformationen (einschließlich Finanz- und nachhaltigkeitsbezogener Informationen) ermöglichen soll.

PensionsEurope hatte sich zusammen mit anderen EU-Verbänden im Juni 2020 für die Schaffung eines „centralised electronic open source EU ESG data register“ gegenüber der EU-Kommission (PE und gemeinsamer Brief) eingesetzt.

Als Maßnahme 12 (Leichtere Mitwirkung von Aktionären) sieht die EU-Kommission im Hinblick auf die Aktionärsrechte-RL für das dritte Quartal 2023 folgende Prüfungen vor:

  • Einführung einer EU-weit harmonisierten Definition des Begriffs „Aktionär“
  • Weitere Präzisierung und Harmonisierung der Vorschriften für die Interaktion zwischen Anlegern, Intermediären und Emittenten in Bezug auf die Stimmrechtsausübung und Kapitalmaßnahmenbearbeitung.