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aba-Stellungnahme zur EIOPA-Konsultation zur Überprüfung der EbAV II Richtlinie

10.06.2023

Am 3. März 2023 hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ihr Konsultationspapier zum Call for technical Advice der Europäischen Kommission zur Überprüfung der EbAV-II-Richtlinie veröffentlicht und bis zum 25. Mai zur Konsultation gestellt.

In ihrer ausführlichen Stellungnahme (Link zur Kurzfassung, die komplette Stellungnahme ist nur im Mitgliederbereich der aba-Website abrufbar) setzt sich die aba unter anderem dafür ein, den Charakter von EbAV II als Minimalharmonisierungsrichtlinie zu bewahren: Viele der von EIOPA formulierten Vorschläge würden bei Umsetzung deutlich darüber hinausgehen, z.B. durch Übernahme von Bestimmungen aus Vollharmonisierungsrichtlinien wie Solvency II und der Verankerung von EIOPA-Stellungnahmen („Opinions“) in der Richtlinie. Als wenig hilfreich schätzt die aba die vorgesehenen EIOPA-Vorschläge zu Proportionalität ein.

Ferner spricht sich die aba dafür aus, dass auch künftig der zentralen Rolle von repräsentativen Gremien in kollektiven Altersversorgungssystemen Rechnung zu tragen ist. Diese bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung übliche repräsentative Demokratie führt zu guten und transparenten Ergebnissen. Die von EIOPA bei verschiedenen Themen vorgesehenen Abfragen individueller Präferenzen (z.B. hinsichtlich des Risikoappetits) widerspricht der bewährten Governance kollektiver Systeme. Eine direkte Übertragung von Anforderungen aus Finanzmarktregulierungen ist weder sinnvoll noch angemessen.

Auch PensionsEurope hat sich, unterstützt u.a. durch die aba, mit einer ausführlichen Stellungnahme an der EIOPA-Konsultation beteiligt. Ferner haben sich auch andere Mitglieder von PensionsEurope mit Beträgen direkt und/oder indirekt in diese Diskussion eingebracht. Der europäische Versicherungsverband InsuranceEurope hat ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht.

Die EIOPA wird in den kommenden Monaten den finalen Ratschlag an die EU-Kommission erarbeiten und spätestens am 1. Oktober 2023 abgeben.