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Melde- und Veröffentlichungsplattform: Klärung von Anwendungsproblemen

13.06.2023

Die seit 2012 existierende Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin hat durch die am 29.11.2022 in Kraft getretene Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung (VersAusgl-AnzV) einen spürbaren Bedeutungszuwachs erlangt. Seither dürfen Meldungen zu Ausgliederungen nur noch elektronisch über die MVP eingereicht werden. EbAV müssen zudem die beabsichtigte Ausgliederung sonstiger Tätigkeiten nach § 234e Abs. 3 und § 237 Abs. 1 Satz 1 VAG anzeigen. Weitere Meldepflichten gelten bei nach Vertragsschluss eingetretenen Änderungen wesentlicher Umstände in Bezug auf wichtige ausgegliederte Funktionen und Versicherungstätigkeiten.

Die praktische Bedienung der MVP hat seit November 2022 bei vielen EbAV zu Fragen und Problemen unterschiedlicher Art geführt. Viele davon wurden in der zielgruppenorientierten Online-Veranstaltung für Versicherungen und EbAV am 22. Februar 2023 behandelt. Wichtige Antworten wurden im Nachgang dazu in einem FAQ auf der BaFin-Homepage veröffentlicht.

Bei weiteren Fragen konnte die aba im Austausch mit der BaFin-Fachebene eine Klärung bewirken.

Eine zentrale Erkenntnis: Jenseits des Kreises von EbAV, die im Rahmen einer Marktstichprobe um eine Anzeige des Bestands ihrer Ausgliederungen gebeten werden, gibt es derzeit keine explizite Pflicht, bestehende Ausgliederungen anzuzeigen. Allerdings muss diese „Nachmeldung“ stattfinden, wenn in Zukunft anlassbezogen Update-Meldungen oder Änderungsanzeigen notwendig werden. Erst nach der einmaligen Übermittlung der Grunddaten zu einer Ausgliederung können, aufwandsparend, die nachfolgenden Änderungen auf die tatsächlich geänderten Aspekte der Ausgliederungen beschränkt nachgemeldet werden.

Positiv zu verzeichnen ist, dass die als zu klein kritisierte Maximalgröße für das Update von Vertragswerken zu Ausgliederungsvereinbarungen (durch lange Ausgliederungsketten entstehen hier für EbAV zum Teil umfangreiche Größen) auf 50 MB angehoben wurde.

Weitere Relevanz könnte das MVP durch die Änderungen im geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz erlangen (vgl. dazu einen weiteren Artikel auf dieser Homepage).

Hinweis: Die Gesamtheit der gewonnenen Erkenntnisse wurde in einem Hintergrundpapier zusammengetragen, das im Mitgliederbereich der aba unter der Rubrik „Hintergrundpapiere“ abrufbar ist.