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Quellensteuer – RL-Vorschlag der EU-Kommission

21.06.2023

Die EU-Kommission hat am 19. Juni 2023 den Richtlinienvorschlag on „Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“ vorgelegt (KOM-Website; KOM-Pressemitteilung). Hintergrund ist der EU-Aktionsplan Kapitalmarktunion (Maßnahme 10).

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, die Erleichterungen für Anleger, Finanzintermediäre und Steuerbehörden bringen sollen, zählen:

  • Gemeinsamer digitaler Nachweis über den Steuerwohnsitz für ein schnelleres und effizienteres Erstattungsverfahren: Damit sollen Anleger mit einem breit gestreuten Portfolio in der EU künftig nur noch einen einzigen digitalen Nachweis über den Steuerwohnsitz benötigen, um im selben Kalenderjahr mehrere Erstattungen zu beantragen.
  • Zwei Schnellverfahren zur Ergänzung des geltenden Standard-Erstattungsverfahrens: ein Verfahren für die „Steuererleichterung an der Quelle“ und ein „Schnellerstattungsverfahren“ sollen die Erstattungsprozesse in der gesamten EU beschleunigen und stärker harmonisieren.

Die Mitgliedstaaten sollen sich selbst für eines der beiden Verfahren – oder für eine Kombination aus beiden – entscheiden können.

PensionsEurope hatte sich – unterstützt durch die aba – letztmals im Juni 2022 mit dem „PensionsEurope input to the EC consultation on withholding taxes and the new EU system to avoid double taxation“ in diese auch für institutionelle Kapitalanleger wichtige Diskussion eingebracht.