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Contractual Trust Arrangement (CTA)

Glossarbegriff


Unternehmen, die im Rahmen einer Direktzusage Pensionsverpflichtungen eingegangen sind, bedienen sich seit einigen Jahren zunehmend privatrechtlicher Treuhand-Konstruktionen zur Finanzierung und Absicherung dieser Verpflichtungen. Neben der Sicherung von Versorgungsansprüchen für den Fall der Insolvenz und der Bereitstellung sowie Separierung angemessener Finanzierungsmittel zur Erbringung künftiger Versorgungsleistungen sind es oft auch bilanzpolitische Erwägungen, die in einem Unternehmen zur Einrichtung eines CTAs führen. 

Die Rechtskonstruktion eines CTA-Modells kann in der Praxis sehr vielfältig ausgestaltet sein. Bei jeder dieser juristisch möglichen Treuhandkonstruktionen geht es darum, Vermögen auf einen externen Träger zu übertragen, damit es im Insolvenzfall den anspruchsberechtigten Anwärtern und Rentnern zur Verfügung steht.

Weit verbreitet ist das Modell einer sog. doppelseitigen Treuhand, wobei zwischen der Verwaltungstreuhand und der Sicherungstreuhand zu unterscheiden ist: 

  • Im Rahmen der Verwaltungstreuhand überträgt der Arbeitgeber Vermögenswerte auf einen Treuhänder, der sich verpflichtet, das ihm übertragene Vermögen nach den Vorgaben des Arbeitgebers zu verwalten bzw. verwalten zu lassen.
  • Daneben wird durch einen Vertrag zugunsten Dritter eine treuhänderische Verpflichtung des Treuhänders gegenüber den Versorgungsberechtigten begründet (Sicherungstreuhand), die zur Folge hat, dass bei Eintritt des Sicherungsfalles jeder Versorgungsberechtigte vom Treuhänder Befriedigung seiner Versorgungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber fordern kann.