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Direktzusage

Glossarbegriff


Die Direktzusage (auch "unmittelbare Versorgungszusage" bzw. "Pensionszusage") ist der in Deutschland am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Er zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern verspricht, die zugesagten Leistungen auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung bei Eintritt des Versorgungsfalles selbst zu erbringen; Arbeitgeber und Versorgungsträger sind also identisch.  

Bei der Direktzusage erfolgt eine planmäßige Vorausfinanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen über die Bildung von Pensionsrückstellungen während der Anwartschaftsphase. Für die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge bestehen weder Anlagevorschriften noch eine gesetzliche Aufsicht. Erst bei Auszahlung der Versorgungsleistung ist diese vom Versorgungsempfänger zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

Damit im Versorgungsfall die erforderlichen Mittel jederzeit bereitstehen, kann der Arbeitgeber Direktzusagen über einen Versicherer rückdecken und so die betriebsfremden Risiken vom Unternehmen auf einen externen Risikoträger verlagern. Während dieser Weg in erster Linie von kleinen und mittelständischen Unternehmen gegangen wird, greifen größere Unternehmen zunehmend auf ein CTA-Modell zurück. 

Um Direktzusagen im Fall einer Insolvenz zu schützen, verlangt der Gesetzgeber vom Arbeitgeber, diese über den Pensions-Sicherungs-Verein zu sichern (§§ 7 ff. BetrAVG).