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Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitgkeit (PSVaG) ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 14 BetrAVG. Seine Aufgabe ist es, die gesetzlich unverfallbaren Rentenanwartschaften und laufenden Renten von Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen zu sichern, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Weiterführende Informationen: Insolvenzsicherung