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Unter einer Rückdeckungsversicherung versteht man eine Lebensversicherung, mit der ein Versorgungsträger einer betrieblichen Altersversorgung die Risiken der Versorgungszusage bei einem Lebensversicherer abdeckt. Im Unterschied zur Direktversicherung ist bei einer Rückdeckungsversicherung allein der Arbeitgeber bezugsberechtigt. Werden die Rechte und Pflichten aus einem Rückdeckungsversicherungsvertrag auf den Arbeitnehmer übertragen, wird aus der Rückdeckungsversicherung eine private Lebensversicherung. Wird nur das Bezugsrecht dem Arbeitnehmer eingeräumt, wird aus der Rückdeckungsversicherung eine Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer bleibt.
Hat ein Arbeitgeber Direktzusagen erteilt, kann er zur Absicherung seiner innerbetrieblichen Pensionsverpflichtungen Rückdeckungsversicherungen abschließen und so die betriebsfremden Risiken (vorzeitiger Tod, Invalidität, Langlebigkeit) vom Unternehmen auf einen externen Risikoträger verlagern.
Auch die Finanzierung von Unterstützungskassen erfolgt oft über eine Rückdeckungsversicherung. Dabei werden die Zuwendungen, die die U-Kasse von den Trägerunternehmen erhält, zum Abschluss von Rückdeckungsversicherungen verwendet, mit denen die Versorgungsverpflichtungen ausfinanziert werden. Diese Rückdeckungsversicherungen werden von der Kasse auf das Leben der Versorgungsberechtigten abgeschlossen und gehören zum Vermögen der Kasse
Weiterführende Informationen: U-Kasse, kongruent-rückgedeckt.