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Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich um eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind. Die Direktversicherung kann auch für eine reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell genutzt werden.
Als Versicherungsnehmer hat der Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. So muss er durch Beitragszahlung sicherstellen, dass der Versicherer im Versorgungsfall die Leistung an den Begünstigten erbringen kann. Darüber hinaus muss er den Anmelde- und Anzeigepflichten nachkommen, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und den einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben.
Der Arbeitnehmer kann sich an der Finanzierung der Versicherungsbeiträge durch Eigenbeiträge oder Entgeltumwandlung beteiligen. Ein jährlicher Beitrag von 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (2023: € 7.008) kann steuer- und beitragsfrei. Beitragsfrei ist ein Beitrag von 8% der der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (2023: € 3.504).
Das Bezugsrecht des Versicherten kann widerruflich oder (eingeschränkt, z.B. erst ab Eintritt der Unverfallbarkeit) unwiderruflich sein. Steht es nicht dem Arbeitnehmer zu, sondern ist allein der Arbeitgeber bezugsberechtigt, so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung, sondern um eine Rückdeckungsversicherung, deren alleiniger Zweck es ist, Versorgungsverpflichtungen des Arbeitgebers abzudecken.