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Im Zeitraum zwischen der Erteilung einer Versorgungszusage und dem Eintritt eines durch die Versorgungszusage abgesicherten Versorgungsfalls besteht eine Versorgungsanwartschaft, die unter bestimmten Voraussetzungen auch dann aufrecht erhalten bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls endet. Damit soll eine Teilbetriebstreue des Arbeitnehmers belohnt werden. Die Unverfallbarkeit kann kraft Gesetzes eintreten oder vertraglich vereinbart sein.
Für den Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit gelten die in § 1b BetrAVG genannten Voraussetzungen. Danach sind arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften nach Vollendung des 21. Lebensjahres unverfallbar, sofern die Versorgungszusage drei Jahre bestanden hat.
Erfolgt die Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistungen durch Entgeltumwandlung, so gilt ab 1. Januar 2001 gesetzlich eine sofortige Unverfallbarkeit. Auch Anwartschaften auf Altersrente, die auf gezahlten Beiträgen im Rahmen der ab 1. Januar 2018 zulässigen reinen Beitragszusage beruhen, sind sofort unverfallbar.
Die gesetzliche Unverfallbarkeitsregelung gilt auch bei einem grenzüberschreitenden Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der Europäischen Union. Für den Zusagebestand kommt es darauf an, dass das Arbeitsverhältnis nicht unterbrochen wurde. Jede – auch nur kurzfristige – Unterbrechung führt dazu, dass die Frist nicht erfüllt ist bzw. neu zu laufen beginnt. Eine Änderung der Versorgungszusage oder ihre Übernahme durch eine andere Person unterbricht jedoch nicht den Lauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist.
Vertragliche Unverfallbarkeitsregeln sind nur dann zulässig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstigere Bedingungen enthalten. Sie gelten dann im Verhältnis der Parteien zueinander, d.h. sie sind für den Arbeitgeber verbindlich; sie unterliegen allerdings nicht der Insolvenzsicherung, dem Abfindungsverbot und der eingeschränkten Übernahmemöglichkeit durch einen anderen Versorgungsträger.
Die Höhe einer unverfallbaren Anwartschaft ist in § 2 BetrAVG geregelt: der Arbeitnehmer, der mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausscheidet, behält der Höhe nach einen anteiligen Anspruch auf die Versorgungsleistung, die ihm ohne das vorherige Ausscheiden zugestanden hätte. Nach der sog. ratierlichen Berechnungsmethode (auch „pro-rata-temporis-Regelung“ oder „Quotierungsprinzip“ genannt) bemisst sich der anteilige Anspruch nach dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zur insgesamt möglichen Dienstzeit, die der Arbeitnehmer von seinem Eintritt bis zum vorgesehenen Pensionierungsendalter hätte erreichen können. Für Direktversicherungen und bei Pensionskassen sieht § 2 BetrAVG neben dem ratierlichen Verfahren zur Ermittlung der unverfallbaren Anwartschaft unter einzuhaltenden Voraussetzungen ein versicherungsvertragliches Verfahren vor.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Unverfallbarkeit" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
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Unverfallbarkeit | Unverfallbarkeit dem Grunde nach | 277 | 275 | Einjährige kollektive Risikoabsicherung in der bAV – Geht das? - Heike Hoppach, Düsseldorf / | Abhandlungen | 4-2022 |
Unverfallbarkeit | Unverfallbarkeit der Höhe nach | 279 | 275 | Einjährige kollektive Risikoabsicherung in der bAV – Geht das? - Heike Hoppach, Düsseldorf / | Abhandlungen | 4-2022 |
Unverfallbarkeit | mehr oder weniger? Die due diligence von Unverfallbarkeit bei Unternehmenstransaktionen | 365 | 365 | Mehr oder weniger wert? Die due diligence von Unterstützungskassen bei Unternehmenstransaktionen - Detlef Mann, Frankfurt am Main / | Abhandlungen | 5-2022 |
Unverfallbarkeit | Share Deal im Rahmen einer unternehmenseigenen Unverfallbarkeit | 367 | 365 | Mehr oder weniger wert? Die due diligence von Unterstützungskassen bei Unternehmenstransaktionen - Detlef Mann, Frankfurt am Main / | Abhandlungen | 5-2022 |
Unverfallbarkeit | aktuelle Praxisfragen der Unverfallbarkeit in der Betriebsprüfung | 436 | 436 | Aktuelle Praxisfragen der Unterstützungskasse in der Betriebsprüfung - Ralf Haack, Bonn | Abhandlungen | 6-2022 |
Unverfallbarkeit | Wechsel der Unverfallbarkeit durch den Arbeitgeber | 437 | 436 | Aktuelle Praxisfragen der Unterstützungskasse in der Betriebsprüfung - Ralf Haack, Bonn | Abhandlungen | 6-2022 |
Unverfallbarkeit | steuerliche Folgen bei Asset Deals auf Ebene der Trägerunternehmen | 438 | 436 | Aktuelle Praxisfragen der Unterstützungskasse in der Betriebsprüfung - Ralf Haack, Bonn | Abhandlungen | 6-2022 |
Unverfallbarkeit | Ausscheidensmerkmal im Leistungsplan einer Unverfallbarkeit noch erforderlich? | 439 | 436 | Aktuelle Praxisfragen der Unterstützungskasse in der Betriebsprüfung - Ralf Haack, Bonn | Abhandlungen | 6-2022 |
Unverfallbarkeit | eine Praxissicht: Unverfallbarkeit mit fondsgebundener Rückdeckung und Abgesenkten Garantien | 441 | 441 | Eine Praxissicht: Unterstützungskasse mit fondsgebundener Rückdeckung und abgesenkten Garantien - Samir Koudhai, Köln | Abhandlungen | 6-2022 |
Unverfallbarkeit | Stellenwert der Unverfallbarkeit | 441 | 441 | Eine Praxissicht: Unterstützungskasse mit fondsgebundener Rückdeckung und abgesenkten Garantien - Samir Koudhai, Köln | Abhandlungen | 6-2022 |
Unverfallbarkeit | Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Berechnung von Unverfallbarkeitsfristen und Unverfallbarkeitsleistungen | 171 | 171 | Dr. Peter A. Doetsch / Adrian Liebert, Wiesbaden | Abhandlungen | 3-2020 |
Unverfallbarkeit | Unverfallbarkeit der Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH | 180 | 180 | Dr. Claudio Nedden-Boeger, Karlsruhe | Abhandlungen | 3-2020 |
Unverfallbarkeit | gesetzliche Unverfallbarkeit in der Rechtsprechung des BAG | 173 | 171 | Rechtsprechungsentwicklung in der betrieblichen Altersversorgung - Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt | Abhandlungen | 3-2018 |
Unverfallbarkeit | die Neuerung bei der Unverfallbarkeit (§ 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG) | 440 | 432 | Die Wirkung der Tariföffnungsklausel des § 19 BetrAVG im Verhältnis zu § 1a Abs. 1a BetrAVG und den vorgesetzlich abgeschlossenen Entgeltumwandlungs-Tarifverträgen - Klaus Bepler, Berlin | Abhandlungen | 6-2018 |
Unverfallbarkeit | sofortige Unverfallbarkeit von Hinterbliebenenrenten bei reinen Beitragszusagen? | 456 | 456 | Säulenübergreifende Altersvorsorgeinformationen mit Hilfe eines web-basierten Trackingsystems - Claudia Wegner-Wahnschaffe, Karlsruhe | Abhandlungen | 6-2018 |
Unverfallbarkeit | Identifizierung des Versorgungsschuldners | 529 | 529 | Säulenübergreifende Renteninformation – Plädoyer für eine sachgerechte und zeitgemäße Lösung - Der Kommentar | Der Kommentar | 7-2018 |
Unverfallbarkeit | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften | 608 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Unverfallbarkeit | die Regeln zur Unverfallbarkeit im BetrAVG von 1974 | 613 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Unverfallbarkeit | die wegweisende BAG-Entscheidung vom 10. März 1972 | 613 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Unverfallbarkeit | mehrere Reformen der Unverfallbarkeitsregelungen | 614 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Unverfallbarkeit | Abfindung und Unverfallbarkeit | 616 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Unverfallbarkeit | Rechtsfolgen der Unverfallbarkeit | 616 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Unverfallbarkeit | Unverfallbarkeit in der Rechtsprechung des BAG | 16 | 15 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2015/2016 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2017 |
Unverfallbarkeit | Absenkung der Anforderungen für die Unverfallbarkeit dem Grunde nach | 479 | 478 | Versorgungsausgleich bei Betriebsrenten: Auswirkungen der EU-Mobilitäts-Richtlinie - Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / | Abhandlungen | 6-2017 |
Unverfallbarkeit | Unverfallbarkeit der Höhe nach | 479 | 478 | Versorgungsausgleich bei Betriebsrenten: Auswirkungen der EU-Mobilitäts-Richtlinie - Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / | Abhandlungen | 6-2017 |
Unverfallbarkeit | Übertragung von lediglich vertraglich unverfallbaren Anwartschaftsteilen | 570 | 569 | Kongruent rückgedeckte Versorgungen in der Insolvenz (§ 8 BetrAVG-E) Teil 2 - Dr. Jürgen Schu, Düsseldorf | Abhandlungen | 7-2017 |
Unverfallbarkeit | Auswirkungen des Nachzahlungsverbots auf Höhe der unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Dienstaustritt eines GGF | 316 | 313 | Claudia Keil / Jochen Prost, Oberursel | Abhandlungen | 4-2016 |
Unverfallbarkeit | Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie | 384 | 383 | Prof. Dr. Christian Rolfs /Severin Gotthard Kunisch, Köln | Abhandlungen | 5-2016 |
Unverfallbarkeit | Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie | 389 | 388 | Bernd Wilhelm, Düsseldorf | Abhandlungen | 5-2016 |
Unverfallbarkeit | Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen nach der Mobilitätsrichtlinie | 36 | 33 | Die EU-Mobilitätsrichtlinie und ihre mögliche Umsetzung in deutsches Recht | Abhandlungen | 1-2015 |
Unverfallbarkeit | Höhe der unverfallbaren Anwartschaft bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung | 200 | 198 | Beitragszusage mit Mindestleistung– die große Unbekannte | Abhandlungen | 3-2015 |
Unverfallbarkeit | Unverfallbarkeit bei der Versorgung von Topmanagern | 319 | 315 | Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart - Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern | Abhandlungen | 4-2015 |
Unverfallbarkeit | arbeitsrechtliche Fragestellungen aufgrund der Änderung der Unverfallbarkeitsfristen | 627 | 625 | Arbeitsrechtliche Aspekte der Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie - Dr. Nicolas Rößler, Frankfurt am Main | Abhandlungen | 8-2015 |
Unverfallbarkeit | Korrektur von Unverfallbarkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit dem „BBG-Sprung“ | 108 | 105 | Rechtsprechungsänderung zum BBG-Sprung in derbAV: Schwierige Folgeprobleme für die Praxis | Abhandlungen | 2-2014 |
Unverfallbarkeit | Ermittlung unverfallbarer Anwartschaften | 239 | 238 | Anhebung der Regelaltersgrenze und betriebliche Versorgungszusagen im Scheidungsfall | Abhandlungen | 3-2014 |
Unverfallbarkeit | Unverfallbarkeit bei mischfinanzierten Versorgungssystemen | 243 | 242 | Unterstützungskassen– aktuelle arbeitsrechtliche Themen | Abhandlungen | 3-2014 |
Unverfallbarkeit | Entwicklung der Bestimmungen zur Unverfallbarkeit | 688 | 687 | 40 Jahre Betriebsrentengesetz | Abhandlungen | 8-2014 |