Begriffe A-Z
normal keine LG
Eine Anwartschaft ist eine gesicherte Rechtsposition auf eine zukünftige Leistung, die im Zeitraum zwischen der Erteilung der Versorgungszusage und dem Eintritt des Versorgungsfalls besteht. Sie kann auf einem individualrechtlichen Vertrag (Einzel- oder Gesamtzusage), einer kollektivrechtlichen Vereinbarung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder einem allgemeinen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundsatz (betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz) beruhen. Unter bestimmten Voraussetzungen genießt eine Versorgungsanwartschaft den Schutz des Gesetzes und kann dem Arbeitnehmer dann nicht mehr entzogen werden.
Weiterführende Informationen: Unverfallbarkeit.