normal keine LG

Unterstützungskasse

Glossarbegriff


Die Unterstützungskasse ist einer der ältesten Durchführungswege der bAV. Es handelt sich dabei um eine mit einem Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige und rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Der Ausschluss des Rechtsanspruchs, der die U-Kasse von den Pensionskassen und vom Pensionsfonds unterscheidet, hat zur Folge, dass die U-Kasse nicht der Aufsicht unterliegt. Er wird vom Bundesarbeitsgericht (BAG) seit langem i.S. eines Widerrufsvorbehalts interpretiert: faktisch sind die Leistungen und Leistungserwartungen gegenüber einer U-Kasse arbeits­rechtlich so verfestigt, als ob unmittelbare Rechtsansprüche eingeräumt worden wären. Allerdings besteht eine erleichterte Abänderungsmöglichkeit im Hinblick auf den versprochenen Versorgungszuwachs für künftige Dienstjahre. 

Die U-Kasse erbringt ihre Versorgungsleistungen aufgrund eines Leistungsplans, der im Einzelnen regelt, welche Leistungen im Versorgungsfall vorgesehen sind, welche Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen und wer zum Kreis der begünstigten Arbeitnehmer gehört. 

Da das Versicherungsaufsichtsgesetz auf die U-Kasse keine Anwendung findet, besteht für sie Kapitalanlagefreiheit. Die Zuwendungen, die die U-Kasse zur Finanzierung ihrer Leistungen von Seiten der Trägerunternehmen erhalten, können sowohl am Kapitalmarkt als auch bei den Trägerunternehmen angelegt werden. Geschieht Letzteres, muss die Kasse ihre Mittel gegen eine angemessene Verzinsung als Darlehen zur Verfügung stellen. Die erhaltenen Zuwendungen können auch zum Abschluss von Rückdeckungsversicherungen verwendet werden. Dieses – in der Praxis vorherrschende – Modell einer rückgedeckten U-Kasse hat steuerliche Vorteile: die an die Versicherung geleisteten Beitragszahlungen können beim Trägerunternehmen in vollem Umfang ergebniswirksam als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Allerdings muss es sich bei den Zuwendungen des Arbeitgebers an die U-Kasse um laufende gleichbleibende oder steigende Beträge handeln.