normal keine LG

Leistungszusage

Glossarbegriff


Die Leistungszusage ist eine Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung.

Bei der (reinen) Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund. Eventuell gezahlte Beiträge zur Finanzierung sind für die Beurteilung der Leistung bei der reinen Leistungszusage irrelevant. Dies kann z.B. in Form eines bestimmten Festbetrages (Festbetragszusage) oder als Prozentsatz des Gehalts vor Rentenbeginn (gehaltsabhängige Zusage) geschehen. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und hat für die zugesagten Leistungen lebenslang einzustehen. Er muss in der Rentenphase für entsprechende Liquidität sorgen, um die Renten auszahlen zu können. Er kann die Finanzierung aber auch durch externes Funding (externe Ausfinanzierung) intern absichern. Reine Leistungszusagen kommen in Direktzusagen, pauschaldotierten Unterstützungskassen und in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vor.

Weiterführende Informationen: Versorgungszusagen

 

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Leistungszusage" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Leistungszusage Gedanke der garantierten Leistungszusage spielt in der deutschen bAV nach wie vor die zentrale Rolle 627 627 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern - Die geplante Erweiterung des „Optionssystems“ durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz Abhandlungen 7-2024
Leistungszusage klassische Leistungszusage sind seltener geworden oder weggefallen 520 520 Gundula Roßbach, Berlin - Aktuelle Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Abhandlungen 6-2024
Leistungszusage struktureller Unterschied zwischen Leistungszusage und Beitragszusage 373 371 Dr. Michael Karst, Reutlingen / Dr. Dirk Kruip, Wiesbaden / Felix Stern, München Abhandlungen 5-2023
Leistungszusage Leistungszusage im Rahmen einer rückgedeckten Unterstützungskasse 366 365 Detlef Mann, Frankfurt am Main / Abhandlungen 5-2022
Leistungszusage Abgrenzung Leistungszusage / beitragsorientierte Leistungszusage 275 275 Heike Hoppach, Düsseldorf / Abhandlungen 4-2022
Leistungszusage(n) Bemessung einer aus Sicht des Arbeitgebers äquivalenten Leistungszusage(n) 249 247 Uwe Schätzlein, Würzburg Abhandlungen 3-2019
Leistungszusage(n) § 6a EStG kennt nur Leistungszusage(n) 289 287 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg Abhandlungen 4-2018
Leistungszusage(n) Behandlung der Leistungszusage(n) bei einer Reform des § 6a EStG 290 287 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg Abhandlungen 4-2018
Leistungszusagen Leistungszusagen mit Garantien können weiterhin angeboten werden 3 1 Der Kommentar Der Kommentar 1-2017
Leistungszusagen Umstrukturierung rentenförmiger Leistungszusagen von beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern 208 208 Simon Schulenburg / Tobias Kutzner /Stephan Huth, Hamburg Abhandlungen 3-2016