Begriffe A-Z
normal keine LG
Die Leistungszusage ist eine Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung.
Bei der (reinen) Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund. Dies kann z.B. in Form eines bestimmten Festbetrages (Festbetragszusage) oder als Prozentsatz des Gehalts vor Rentenbeginn (gehaltsabhängige Zusage) geschehen. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und hat für die zugesagten Leistungen lebenslang einzustehen.
Weiterführende Informationen: Versorgungszusagen