normal keine LG

Leistungszusage

Glossarbegriff


Die Leistungszusage ist eine Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung.

Bei der (reinen) Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund. Eventuell gezahlte Beiträge zur Finanzierung sind für die Beurteilung der Leistung bei der reinen Leistungszusage irrelevant. Dies kann z.B. in Form eines bestimmten Festbetrages (Festbetragszusage) oder als Prozentsatz des Gehalts vor Rentenbeginn (gehaltsabhängige Zusage) geschehen. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und hat für die zugesagten Leistungen lebenslang einzustehen. 

Weiterführende Informationen: Versorgungszusagen

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Leistungszusage" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Leistungszusage struktureller Unterschied zwischen Leistungszusage und Beitragszusage 373 371 Dr. Michael Karst, Reutlingen / Dr. Dirk Kruip, Wiesbaden / Felix Stern, München Abhandlungen 2023-5
Leistungszusage Leistungszusage im Rahmen einer rückgedeckten Unterstützungskasse 366 365 Detlef Mann, Frankfurt am Main / Abhandlungen 2022-5
Leistungszusage Abgrenzung Leistungszusage / beitragsorientierte Leistungszusage 275 275 Heike Hoppach, Düsseldorf / Abhandlungen 2022-4
Leistungszusage(n) Bemessung einer aus Sicht des Arbeitgebers äquivalenten Leistungszusage(n) 249 247 Uwe Schätzlein, Würzburg Abhandlungen 2019-3
Leistungszusage(n) § 6a EStG kennt nur Leistungszusage(n) 289 287 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg Abhandlungen 2018-4
Leistungszusage(n) Behandlung der Leistungszusage(n) bei einer Reform des § 6a EStG 290 287 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg Abhandlungen 2018-4
Leistungszusagen Umstrukturierung rentenförmiger Leistungszusagen von beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern 208 208 Simon Schulenburg / Tobias Kutzner /Stephan Huth, Hamburg Abhandlungen 2016-3