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normal keine LG
Das Betriebsrentengesetz unterscheidet vier Zusagearten der betrieblichen Altersversorgung:
- (reine) Leistungszusage
- Beitragszusage mit Mindestleistung
- beitragsorientierte Leistungszusage
- reine Beitragszusage (seit 1. Januar 2018)
Bei der (reinen) Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund. Dies kann z.B. in Form eines bestimmten Festbetrages (Festbetragszusage) oder als Prozentsatz des Gehalts vor Rentenbeginn (gehaltsabhängige Zusage) geschehen. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und hat für die zugesagten Leistungen lebenslang einzustehen.
Die Beitragszusage mit Mindestleistung findet ausschließlich bei den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds Anwendung. Hier wird die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung in Höhe der (unverzinslich) eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge zugesagt, die für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden. Diese Form der Zusagegestaltung weist das Anlagerisiko und die Anlagechance der Kapitalanlage dem Arbeitnehmer zu; das Risiko ist jedoch insofern begrenzt, als der Arbeitnehmer in jedem Fall die sog. Mindestleistung erwarten kann. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalles weiß der Arbeitnehmer, welche Versorgungsleistung er laufend als Rente erhält.
Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber, einen festgelegten Beitragsaufwand in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Das Beitragsvolumen kann sich z.B. an einem fixen Betrag oder an einem konstanten Verhältnis zum jeweiligen rentenfähigen Arbeitsverdienst orientieren, wobei die Versorgungsleistung sich aus einer – in der Regel – versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung des Betrags ergibt. Damit ist die spätere Leistung – unbeschadet erst später ermittelbarer Überschussanteile – zu jedem beliebigen Zeitpunkt genau bestimmbar. Bereits im Zeitpunkt der Umwandlung der Beiträge in eine Versorgungsanwartschaft muss feststehen, welche Höhe die aus den Beiträgen resultierende Leistung im Versorgungsfall mindestens hat (Unmittelbarkeitserfordernis, BAG vom 30.08.2016, 3 AZR 361/15).
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, ermöglicht die Erteilung einer reinen Beitragszusage. Dazu müssen die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage abschließen, der den Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen. Der Tarifvertrag kann auch vorsehen, dass die reine Beitragszusage durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingeführt werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung können die reine Beitragszusage durch Bezugnahme auf einen sachlich und räumlich einschlägigen Tarifvertrag anwenden, wenn dieser Tarifvertrag das zulässt.
Bei der reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, einen bestimmten Finanzierungsbeitrag für die Alterssicherung zur Verfügung zu stellen, er haftet also nicht für eine bestimmte Rentenhöhe. Die Subsidiärhaftung besteht also nicht. Dem Arbeitnehmer darf kein Anlageerfolg versprochen werden (Garantieverbot), im Tarifvertrag soll aber ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers vereinbart werden.
Die reine Beitragszusage arbeitet mit einer anderen Form von „Sicherheit“, die über kollektive Schwankungspuffer und einen Sicherheitspuffer zufällige individuelle Ergebnisse verhindern soll. Die Tarifvertragsparteien müssen sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage beteiligen. Die Sozialpartner erfüllen dabei einen Konzeptions- und Überwachungsauftrag gegenüber dem Versorgungsträger und sollten dabei im Interessenausgleich ein hohes Vertrauen genießen. Durch den Verzicht auf versicherungsförmige Garantien (Garantien sind Kosten) und die anderweitig weniger kostenträchtige Generierung von kollektiver Sicherheit (Ausgleich in Zeit und im Kollektiv) sollen höhere Anfangsrenten bei sehr moderat schwankenden Renten erreicht werden.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Versorgungszusagen" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
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Versorgungszusage(n) | moderne wertpapiergebundene Versorgungszusage(n) | 304 | 304 | Moderne wertpapiergebundene Versorgungszusagen - Dr. Sebastian Leipert, Bergisch Gladbach | Abhandlungen | 4-2023 |
Versorgungszusage(n) | Versorgungszusage(n) an Gesellschafter-Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung | 317 | 317 | Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung - Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Amberg-Weiden / Elisabeth Lapp, Frankfurt am Main / Jochen Prost, Karlsruhe | Abhandlungen | 4-2023 |
Versorgungszusage(n) | Änderung von Versorgungszusage(n) | 105 | 97 | Betriebsrentenrecht 2020/2021 – Teil 4 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 2-2022 |
Versorgungszusage(n) | zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusage(n) mit Rückdeckungsversicherungen | 112 | 112 | Zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusagen mit Rückdeckungsversicherungen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / | Abhandlungen | 2-2022 |
Versorgungszusage(n) | Leistungskongruenz und Versicherungsgebundenheit von Versorgungszusage(n) und Rückdeckungsversicherung | 113 | 112 | Zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusagen mit Rückdeckungsversicherungen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / | Abhandlungen | 2-2022 |
Versorgungszusage(n) | keine Versicherungsgebundenheit der Versorgungszusage(n) | 115 | 112 | Zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusagen mit Rückdeckungsversicherungen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / | Abhandlungen | 2-2022 |
Versorgungszusage(n) | Versorgungszusage(n) dürfen nicht „versteinern“ | 176 | 176 | Von der Drei-Stufen-Theorie zur Fünf-Stufen-Theorie? - Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart | Abhandlungen | 3-2022 |
Versorgungszusage(n) | betriebliche Versorgungszusage(n) für Personengesellschafter bei Körperschaftsteuer-Option | 185 | 185 | Betriebliche Versorgungszusagen für Personengesellschafter bei Körperschaftsteuer-Option - Professor Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 3-2022 |
Versorgungszusage(n) | Kopplung der Versorgungszusage(n) an die Wertentwicklung des CTA | 530 | 526 | Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats – Contractual Trust Arrangement (CTA) – eine Sozialeinrichtung nach dem BetrVG? - Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn | Abhandlungen | 7-2022 |
Versorgungszusage(n) | arbeitsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fondszusage mit Mindestleistung | 542 | 542 | Betriebsausgabenabzug für fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen von Unterstützungskassen - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 7-2022 |
Versorgungszusage(n) | Prüfung von Versorgungszusage(n) mit Arbeitnehmerwahlrechten | 393 | 390 | Zur steuerlichen Bewertung von Auszahlungswahlrechten in Pensionszusagen - Thomas Hagemann, Düsseldorf / | Abhandlungen | 5-2021 |
Versorgungszusage(n) | Anpassung von betrieblichen Versorgungszusage(n) zwischen § 313 BGB, Wiederruf und Drei-Stufen-Theorie | 486 | 486 | Steigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers - Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg | Abhandlungen | 6-2021 |
Versorgungszusage(n) | Risikobegrenzung durch Ausgestaltung der Versorgungszusage(n)? | 488 | 486 | Steigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers - Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg | Abhandlungen | 6-2021 |
Versorgungszusage(n) | kein Widerruf von Versorgungszusage(n) wegen wirtschaftlicher Notlage | 491 | 491 | Betriebsrentenrecht 2020/2021 – Insolvenz des Arbeitgebers (Teil 2) - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 6-2021 |
Versorgungszusage(n) | Änderung von Versorgungszusage(n) | 98 | 96 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2018/2019 – Teil 2 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 2-2020 |
Versorgungszusage(n) | Versorgungszusage(n) in Form zwingender Sprecherausschussrichtlinien | 98 | 96 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2018/2019 – Teil 2 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 2-2020 |
Versorgungszusage(n) | Ratenzahlungen aus unmittelbaren Versorgungszusage(n) - Steuer- und Arbeitsrecht, Insolvenzsicherung | 295 | 295 | Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 4-2020 |
Versorgungszusage(n) | Auslegung von Versorgungszusage(n) - Ein Rechtsprechungsbericht | 382 | 382 | Auslegung von Versorgungszusagen - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 5-2020 |
Versorgungszusage(n) | Widerruf von Versorgungszusage(n) und Bindungswirkung von Entscheidungen im Versorgungsausgleichsverfahren | 16 | 2 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2017/2018 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2019 |
Versorgungszusage(n) | Versorgungszusage(n) und Treuwidrigkeit | 227 | 226 | Rechtsprechungsentwicklung im Bereich des Betriebsrentenrechts - Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt | Abhandlungen | 3-2019 |
Versorgungszusage(n) | Ablösung von Versorgungszusage(n) durch Tarifvertrag | 228 | 226 | Rechtsprechungsentwicklung im Bereich des Betriebsrentenrechts - Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt | Abhandlungen | 3-2019 |
Versorgungszusage(n) | Vertragsfreiheit bei der Anpassung und Ablösung von Versorgungszusage(n) | 523 | 521 | Wie viel Vertragsfreiheit gibt es im Betriebsrentenrecht? - Dr. Thomas Granetzny / Ilka Esser, Düsseldorf | Abhandlungen | 6-2019 |
Versorgungszusage(n) | Beitragssätze für Versorgungszusage(n) | 539 | 537 | Direktzusage – State of the Art - Angelika Brandl, München | Abhandlungen | 6-2019 |
Versorgungszusage(n) | Verschlechterung von Versorgungszusage(n) und deren materiell-rechtliche Überprüfung | 22 | 7 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2016/2017 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2018 |
Versorgungszusage(n) | grundsätzliche Zulässigkeit der „dynamischen Verweisung“ auf externe Vertragsbestimmungen | 283 | 281 | Bericht der Leitung der Fachvereinigung Pensionskassen - Joachim Schwind, Frankfurt am Main | Abhandlungen | 4-2018 |
Versorgungszusage(n) | AGB-Kontrolle von Versorgungszusage(n) | 20 | 15 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2015/2016 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2017 |
Versorgungszusage(n) | vorzeitiges Ausscheiden nach Änderung der Versorgungszusage(n) | 25 | 15 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2015/2016 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2017 |
Versorgungszusage(n) | die neue Zusageart | 469 | 469 | Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: reine Beitragszusage und mehr - Dr. Klaus Friedrich, Köln | Abhandlungen | 6-2017 |
Versorgungszusage(n) | Versorgungszusage(n) auf tarifvertraglicher Grundlage | 556 | 556 | Möglichkeiten und Grenzen tariflicher Regelungen im Sozialpartnermodell - Harald Heck, Wiesbaden | Abhandlungen | 7-2017 |
Versorgungszusage(n) | durch Nullzinspolitik der EZB hat sich der Finanzierungsaufwand für Versorgungszusage(n) in bislang nicht vorstellbarem Umfang verteuert | 3 | 1 | Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main | Der Kommentar | 1-2016 |
Versorgungszusage(n) | Auslegung der Klausel „verwitweter Ehegatte“ in einer Versorgungszusage(n) | 8 | 5 | Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2016 |
Versorgungszusage(n) | Verschlechterung von Versorgungszusage(n) | 11 | 5 | Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2016 |
Versorgungszusage(n) | Änderungen von Versorgungszusage(n) - Neuere Entwicklungen | 395 | 395 | Dr. Brigitte Huber, München | Abhandlungen | 5-2016 |
Versorgungszusage(n) | Eingriffe in Versorgungszusage(n): Spannungsfeld von Arbeits- und Versicherungsrecht | 559 | 559 | Marco Herrmann LL. M., Berlin | Abhandlungen | 7-2016 |
Versorgungszusage(n) | welche Auswirkungen haben Leistungsreduktionen für bestehende Versorgungszusage(n)? | 567 | 564 | Sebastian Sturm, Baden (CH) | Abhandlungen | 7-2016 |
Versorgungszusage(n) | zur kongruent rückgedeckten Versorgungszusage(n) | 591 | 590 | Christoph Küppers/ | Abhandlungen | 7-2016 |
Versorgungszusage(n) | Anpassung einer Versorgungszusage(n) wegen Störung der Geschäftsgrundlage | 20 | 18 | Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 | Abhandlungen | 1-2015 |
Versorgungszusage(n) | Widerruf von Versorgungszusage(n) | 25 | 18 | Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 | Abhandlungen | 1-2015 |
Versorgungszusage(n) | verschlechternde Änderung von Versorgungszusage(n) | 40 | 39 | BilMoG-Zins-entwicklung und Handlungsoptionen | Abhandlungen | 1-2015 |
Versorgungszusage(n) | Widerruf von Versorgungszusage(n) | 196 | 195 | Aktuelle Rechtsprechung des BAG | Abhandlungen | 3-2015 |
Versorgungszusage(n) | Ausgestaltung der Versorgungszusage(n) bei Topmanagern | 317 | 315 | Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart - Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern | Abhandlungen | 4-2015 |
Versorgungszusage(n) | Übernahme der Versorgungszusage(n) nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG | 409 | 409 | Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Übertragungen der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel - Karsten Pagels, Hamburg | Abhandlungen | 5-2015 |
Versorgungszusage(n) | Änderung und Widerruf von Versorgungszusage(n) | 9 | 3 | Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2012/2013 | Abhandlungen | 1-2014 |
Versorgungszusage(n) | Ablösung von individualrechtlichen Versorgungszusage(n) durch Einigungsstellenspruch? | 348 | 345 | Neues von der ablösenden Betriebsvereinbarung: Abschied vom Großen Senat! | Abhandlungen | 4-2014 |
Versorgungszusage(n) | „Zusage einer Zusage“ ist berits eine Versorgungszusage(n) | 680 | 679 | Vierzig Jahre Betriebsrentengesetz: Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht – vom Gesetzgeber im Stich gelassen? | Der Kommentar | 8-2014 |
Versorgungszusage(n) | Voraussetzungen für Eingriffe in die Versorgungszusage(n) | 698 | 693 | Faire und interessengerechte Gestaltung der bAV | Abhandlungen | 8-2014 |