normal keine LG

Versorgungszusagen

Glossarbegriff


Das Betriebsrentengesetz unterscheidet vier Zusagearten der betrieblichen Altersversorgung:

Bei der (reinen) Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund. Dies kann z.B. in Form eines bestimmten Festbetrages (Festbetragszusage) oder als Prozentsatz des Gehalts vor Rentenbeginn (gehaltsabhängige Zusage) geschehen. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und hat für die zugesagten Leistungen lebenslang einzustehen.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung findet ausschließlich bei den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds Anwendung. Hier wird die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung in Höhe der (unverzinslich) eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge zugesagt, die für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden. Diese Form der Zusagegestaltung weist das Anlagerisiko und die Anlagechance der Kapitalanlage dem Arbeitnehmer zu; das Risiko ist jedoch insofern begrenzt, als dass der Arbeitnehmer in jedem Fall die sog. Mindestleistung erwarten kann. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalles weiß der Arbeitnehmer, welche Versorgungsleistung er laufend als Rente erhält.

Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber, einen festgelegten Beitragsaufwand in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Das Beitragsvolumen kann sich z.B. an einem fixen Betrag oder an einem konstanten Verhältnis zum jeweiligen rentenfähigen Arbeitsverdienst orientieren, wobei die Versorgungsleistung sich aus einer – in der Regel – versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung des Betrags ergibt. Damit ist die spätere Leistung – unbeschadet erst später ermittelbarer Überschussanteile – zu jedem beliebigen Zeitpunkt genau bestimmbar. Bereits im Zeitpunkt der Umwandlung der Beiträge in eine Versorgungsanwartschaft muss feststehen, welche Höhe die aus den Beiträgen resultierende Leistung im Versorgungsfall mindestens hat (Unmittelbarkeitserfordernis, BAG vom 30.08.2016, 3 AZR 361/15).

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, ermöglicht die Erteilung einer reinen Beitragszusage durch ein Sozialpartnermodell. Dazu müssen die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage abschließen, der den Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen. Der Tarifvertrag kann auch vorsehen, dass das Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage) durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingeführt werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung können das Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage) durch Bezugnahme auf einen sachlich und räumlich einschlägigen Tarifvertrag anwenden, wenn dieser Tarifvertrag das zulässt. Ein „nicht-einschlägiges“ Sozialpartnermodell kann von den Arbeitsvertragsparteien in Bezug genommen werden, wenn ein für dieses Arbeitsverhältnis einschlägiger Branchen- oder Haustarifvertrag dies ausdrücklich eröffnet. Mit Inkrafttreten des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 22. Januar 2026 können sich auch Dritte am Sozialpartnermodell (reine Beitragszusagen) beteiligen. So kann in einem Arbeitsvertrag ein nicht-einschlägiger Tarifvertrag über ein Sozialpartnermodell auch dann in Bezug genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft fällt, die das Sozialpartnermodell trägt.

Bei dem Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage) ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, einen bestimmten Finanzierungsbeitrag für die Alterssicherung zur Verfügung zu stellen, er haftet also nicht für eine bestimmte Rentenhöhe. Die Subsidiärhaftung besteht also nicht. Dem Arbeitnehmer darf kein Anlageerfolg versprochen werden (Garantieverbot), im Tarifvertrag soll aber ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers vereinbart werden.

Das Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage) arbeitet mit einer anderen Form von „Sicherheit“, die über kollektive Schwankungspuffer und einen Sicherheitspuffer zufällige individuelle Ergebnisse verhindern soll. Die Tarifvertragsparteien müssen sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage beteiligen. Die Sozialpartner erfüllen dabei einen Konzeptions- und Überwachungsauftrag gegenüber dem Versorgungsträger und sollten dabei im Interessenausgleich ein hohes Vertrauen genießen. Durch den Verzicht auf versicherungsförmige Garantien (Garantien sind Kosten) und die anderweitig weniger kostenträchtige Generierung von kollektiver Sicherheit (Ausgleich in Zeit und im Kollektiv) sollen höhere Anfangsrenten und laufende Renten bei sehr moderat schwankenden Renten erreicht werden.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Versorgungszusagen" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Versorgungszusage(n) wertpapiergebundene unmittelbare Versorgungszusage(n) 580 580 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern - Wertpapiergebundene unmittelbare Versorgungszusagen Abhandlungen 7-2025
Versorgungszusage(n) Schluss mit den „Zusagen-Zoos“! 476 476 Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart - Schluss mit den „Zusagen-Zoos“! Abhandlungen 6-2025
Versorgungszusage(n) zur Unzulässigkeit der Befristung von betrieblichen Versorgungszusage(n) 480 480 Sebastian W. Kiening, Wiedenzhausen - Zur Unzulässigkeit der Befristung von betrieblichen Versorgungszusagen Abhandlungen 6-2025
Versorgungszusage(n) Cashout der Versorgungszusage(n) 641 640 Martin Haßelberg / Frank Burmann, Düsseldorf - Steuerliche Behandlung von sogenannten Späteheklauseln Abhandlungen 7-2024
Versorgungszusage(n) innerbetriebliche unmittelbare Versorgungszusage(n) 634 631 Heike Hoppach, Düsseldorf / Alexandra Ziegler, Essen - Neue Hinzuverdienstgrenzen – Eine Chance? Abhandlungen 7-2024
Versorgungszusage(n) Entwicklung der Zusagearten 517 515 Jens Intemann, Hannover - Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte zur betrieblichen Altersversorgung Abhandlungen 6-2024
Versorgungszusage(n) Besonderheiten der Abfindung bei mittelbaren Versorgungszusage(n) 353 350 André Briese, Berlin - Kapitalisierung von Versorgungsanwartschaften bei Gesellschafter-Geschäftsführern Abhandlungen 4-2024
Versorgungszusage(n) moderne wertpapiergebundene Versorgungszusage(n) 304 304 Dr. Sebastian Leipert, Bergisch Gladbach Abhandlungen 4-2023
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) an Gesellschafter-Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung 317 317 Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Amberg-Weiden / Elisabeth Lapp, Frankfurt am Main / Jochen Prost, Karlsruhe Abhandlungen 4-2023
Versorgungszusage(n) Kopplung der Versorgungszusage(n) an die Wertentwicklung des CTA 530 526 Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn Abhandlungen 7-2022
Versorgungszusage(n) arbeitsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fondszusage mit Mindestleistung 542 542 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 7-2022
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) dürfen nicht „versteinern“ 176 176 Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 3-2022
Versorgungszusage(n) betriebliche Versorgungszusage(n) für Personengesellschafter bei Körperschaftsteuer-Option 185 185 Professor Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 3-2022
Versorgungszusage(n) Änderung von Versorgungszusage(n) 105 97 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusage(n) mit Rückdeckungsversicherungen 112 112 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) Leistungskongruenz und Versicherungsgebundenheit von Versorgungszusage(n) und Rückdeckungsversicherung 113 112 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) keine Versicherungsgebundenheit der Versorgungszusage(n) 115 112 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2-2022
Versorgungszusage(n) Anpassung von betrieblichen Versorgungszusage(n) zwischen § 313 BGB, Wiederruf und Drei-Stufen-Theorie 486 486 Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 6-2021
Versorgungszusage(n) Risikobegrenzung durch Ausgestaltung der Versorgungszusage(n)? 488 486 Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 6-2021
Versorgungszusage(n) kein Widerruf von Versorgungszusage(n) wegen wirtschaftlicher Notlage 491 491 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 6-2021
Versorgungszusage(n) Prüfung von Versorgungszusage(n) mit Arbeitnehmerwahlrechten 393 390 Thomas Hagemann, Düsseldorf / Abhandlungen 5-2021
Versorgungszusage(n) Auslegung von Versorgungszusage(n) - Ein Rechtsprechungsbericht 382 382 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 5-2020
Versorgungszusage(n) Ratenzahlungen aus unmittelbaren Versorgungszusage(n) - Steuer- und Arbeitsrecht, Insolvenzsicherung 295 295 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 4-2020
Versorgungszusage(n) Änderung von Versorgungszusage(n) 98 96 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2-2020
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) in Form zwingender Sprecherausschussrichtlinien 98 96 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2-2020
Versorgungszusage(n) Vertragsfreiheit bei der Anpassung und Ablösung von Versorgungszusage(n) 523 521 Dr. Thomas Granetzny / Ilka Esser, Düsseldorf Abhandlungen 6-2019
Versorgungszusage(n) Beitragssätze für Versorgungszusage(n) 539 537 Angelika Brandl, München Abhandlungen 6-2019
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) und Treuwidrigkeit 227 226 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 3-2019
Versorgungszusage(n) Ablösung von Versorgungszusage(n) durch Tarifvertrag 228 226 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 3-2019
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) und Bindungswirkung von Entscheidungen im Versorgungsausgleichsverfahren 16 2 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2019
Versorgungszusage(n) grundsätzliche Zulässigkeit der „dynamischen Verweisung“ auf externe Vertragsbestimmungen 283 281 Joachim Schwind, Frankfurt am Main Abhandlungen 4-2018
Versorgungszusage(n) Verschlechterung von Versorgungszusage(n) und deren materiell-rechtliche Überprüfung 22 7 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2018
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) auf tarifvertraglicher Grundlage 556 556 Harald Heck, Wiesbaden Abhandlungen 7-2017
Versorgungszusage(n) die neue Zusageart 469 469 Dr. Klaus Friedrich, Köln Abhandlungen 6-2017
Versorgungszusage(n) AGB-Kontrolle von Versorgungszusage(n) 20 15 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2017
Versorgungszusage(n) vorzeitiges Ausscheiden nach Änderung der Versorgungszusage(n) 25 15 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2017
Versorgungszusage(n) Eingriffe in Versorgungszusage(n): Spannungsfeld von Arbeits- und Versicherungsrecht 559 559 Marco Herrmann LL. M., Berlin Abhandlungen 7-2016
Versorgungszusage(n) welche Auswirkungen haben Leistungsreduktionen für bestehende Versorgungszusage(n)? 567 564 Sebastian Sturm, Baden (CH) Abhandlungen 7-2016
Versorgungszusage(n) zur kongruent rückgedeckten Versorgungszusage(n) 591 590 Christoph Küppers/ Abhandlungen 7-2016
Versorgungszusage(n) Änderungen von Versorgungszusage(n) - Neuere Entwicklungen 395 395 Dr. Brigitte Huber, München Abhandlungen 5-2016
Versorgungszusage(n) durch Nullzinspolitik der EZB hat sich der Finanzierungsaufwand für Versorgungszusage(n) in bislang nicht vorstellbarem Umfang verteuert 3 1 Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main  Der Kommentar  1-2016
Versorgungszusage(n) Auslegung der Klausel „verwitweter Ehegatte“ in einer Versorgungszusage(n) 8 5 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2016
Versorgungszusage(n) Verschlechterung von Versorgungszusage(n) 11 5 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 1-2016
Versorgungszusage(n) Übernahme der Versorgungszusage(n) nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG 409 409 Karsten Pagels, Hamburg Abhandlungen 5-2015
Versorgungszusage(n) Ausgestaltung der Versorgungszusage(n) bei Topmanagern 317 315 Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern Abhandlungen 4-2015
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) 196 195 Aktuelle Rechtsprechung des BAG Abhandlungen 3-2015
Versorgungszusage(n) Anpassung einer Versorgungszusage(n) wegen Störung der Geschäftsgrundlage 20 18 Die Recht-sprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 Abhandlungen 1-2015
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) 25 18 Die Recht-sprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 Abhandlungen 1-2015
Versorgungszusage(n) verschlechternde Änderung von Versorgungszusage(n) 40 39 BilMoG-Zins-entwicklung und Handlungs-optionen Abhandlungen 1-2015
Versorgungszusage(n) „Zusage einer Zusage“ ist berits eine Versorgungszusage(n) 680 679 Vierzig Jahre Betriebsrentengesetz\Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht –vom Gesetzgeber im Stich gelassen? Der Kommentar 8-2014
Versorgungszusage(n) Voraussetzungen für Eingriffe in die Versorgungszusage(n) 698 693 Faire und interessengerechteGestaltungder bAV Abhandlungen 8-2014
Versorgungszusage(n) Ablösung von individualrechtlichen Versorgungszusage(n) durch Einigungsstellenspruch? 348 345 Neues von derablösendenBetriebsvereinbarung\:Abschiedvom GroßenSenat! Abhandlungen 4-2014
Versorgungszusage(n) Änderung und Widerruf von Versorgungszusage(n) 9 3 Die RechtsprechungzumBetriebsrentenrecht2012/2013 Abhandlungen 1-2014