Begriffe A-Z
normal keine LG
Das Betriebsrentengesetz (abgekürzt: BetrAVG) ist das Gesetz, in dem die wesentlichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung kodifiziert sind. Es enthält Regelungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (etwa zur Zusage des Arbeitgebers, zu den Durchführungswegen), zur Insolvenzsicherung, zur Anpassung und zur Gestaltungsmacht der Tarifvertragsparteien. Hier finden sich auch die Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst.
Das Betriebsrentengesetz trat am 21. Dezember 1974 in Kraft. Vorher richtete sich die betriebliche Altersversorgung nach den allgemeinen vertragsrechtlichen Regeln und war stark durch Richterrecht geprägt.
Neben dem Arbeitsrecht werden die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung auch durch das Versicherungsaufsichtsrecht, das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht in je eigenen Gesetzen vorgegeben.