Begriffe A-Z
normal keine LG
Als Portabilität bezeichnet man die Möglichkeit der Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel.
Weiterführende Informationen: Übertragung
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Als Portabilität bezeichnet man die Möglichkeit der Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel.
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