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Das Betriebsrentengesetz sieht Möglichkeiten zur Übertragung von Versorgungsanwartschaften und laufenden Leistungen vor, um eine Auszahlung mehrerer „kleiner“ Betriebsrenten im Versorgungsfall zu verhindern, wenn ein Arbeitnehmer während des Berufslebens (unter Umständen mehrmals) seinen Arbeitgeber gewechselt hat („Portabilität“). Seit dem 1. Januar 2005 eröffnet § 4 BetrAVG folgende Möglichkeiten:
- Übernahme der Zusage: Der neue Arbeitgeber übernimmt vom alten Arbeitgeber mit befreiender Wirkung die bestehende Zusage und führt sie fort. Der Arbeitnehmer muss diesem Schuldnerwechsel zustimmen. Kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung aller drei Parteien, wird der alte Arbeitgeber von seiner Verpflichtung frei und der neue Arbeitgeber tritt in das gesamte Versorgungsverhältnis ein.
- Übertragung mit Übertragungswert: Im Gegensatz zur o.g. Variante wird hier nicht die Zusage übernommen, sondern auf der Grundlage des Kapitalwertes (Übertragungswert) einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft wird vom neuen Arbeitgeber eine wertgleiche neue Zusage erteilt. Mit der vollständigen Übertragung des Kapitalbetrages erlischt die Versorgungszusage beim alten Arbeitgeber. Diese Übertragung ist unproblematisch möglich, wenn sich alle (drei) Beteiligten darauf einigen. Der Kapitalwert muss dem Übertragungswert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG wertgleich sein, wenn die Übertragung zur Befreiung des alten Arbeitgebers führen soll.
- Seit dem 1. Januar 2005 hat darüber hinaus der Arbeitnehmer bei Neuzusagen ein beschränktes Recht auf Übertragung. Da der Arbeitgeber nicht gezwungen werden soll, im Unternehmen gebundene Mittel bei Ausscheiden seiner Mitarbeiter vorzeitig herauszugeben, ist dieses Mitnahmerecht ausgeschlossen bei bAV, die über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder ein umlagefinanziertes Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes durchgeführt wird. Zudem ist der Anspruch begrenzt auf Anwartschaften, deren Wert die im Jahr der Übertragung geltende BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt (2024: 90.600 Euro). Während der alte Arbeitgeber verpflichtet ist, den Kapitalwert zu übertragen, wird der neue Arbeitgeber verpflichtet, eine diesem wertmäßig entsprechende Versorgungszusage zu erteilen. Außerdem ist die bAV extern durchzuführen, wobei der Arbeitgeber zwischen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung wählen kann. Für die übertragene Zusage gelten die Regelungen der Entgeltumwandlung analog.
- Auch auf die seit 2018 zulässigen Einrichtungen nach § 22 BetrAVG kann der Übertragungswert übertragen werden. Wenn der neue Arbeitgeber zu einer Durchführung über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG bereit ist, muss die betriebliche Altersversorgung dort durchgeführt werden.
- Wird die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert, existiert mit § 4 Abs. 4 BetrAVG eine Sonderregelung. Da die Durchgriffshaftung entfällt (kein Arbeitgeber mehr vorhanden), muss eine versicherungsförmige Garantie dargestellt und finanziert werden.
Der § 4 BetrAVG stellt eine lex specialis zur schuldbefreienden Übernahme nach § 414 BGB dar. Daher sind andere Formen der Übertragungen oder Beitritte, die nicht schuldbefreiend wirken, denkbar. § 4 BetrAVG gilt auch nicht für Personenkreise, die dem BetrAVG nicht unterliegen, wie z.B. dem beherrschenden GGF.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Übertragung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
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Übertragung | Übertragung von Pfandrechten an einer Rückdeckungsversicherung | 92 | 92 | Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versorgungsausgleich - Dr. Claudio Nedden-Boeger, Karlsruhe | Abhandlungen | 2-2023 |
Arbeitgeberwechsel | Übertragung mittelbarer Pensionsverpflichtungen im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels | 445 | 444 | Praxisfragen der betrieblichen Altersversorgung bei der Anwendung von § 4f und § 5 Absatz 7 EStG - Kay Estler / Marina Tillmann, Bonn | Abhandlungen | 6-2023 |
Übertragung | Übertragung mittelbarer Verpflichtungen | 445 | 444 | Praxisfragen der betrieblichen Altersversorgung bei der Anwendung von § 4f und § 5 Absatz 7 EStG - Kay Estler / Marina Tillmann, Bonn | Abhandlungen | 6-2023 |
Übertragung | neue Wege bei der VermögensÜbertragung auf den PSVaG | 690 | 687 | Insolvenzschutz von Zusagen über Pensionskassen aus Sicht des PSVaG - Annika Borgers, Köln | Abhandlungen | 8-2021 |
Übertragung | rechtssichere Umsetzung der Übertragung der Rückdeckungsversicherung auf den Versorgungsberechtigten in der Praxis | 38 | 35 | Zwei Jahre private Fortführung einer Rückdeckungsversicherung nach § 8 Abs. 3 BetrAVG - Daniela Simpfendörfer, Stuttgart | Abhandlungen | 1-2020 |
Übertragung | MehrfachÜbertragungen von Pensionsverpflichtungen lt. BMF-Schreiben vom 30.11.2017 | 334 | 331 | Aktuelle Praxisprobleme der Direktzusage aus zwei Perspektiven - Klaus Hartmann, Bonn / Thomas Hagemann, Düsseldorf | Abhandlungen | 5-2018 |
Übertragung | Herleitung der Formel für den steuerrechtlichen Teilwert bei übertragenen Vermögenswerten | 461 | 461 | Berechnung der steuerlichen Rückstellung bei übertragenen Vermögenswerten - Hartwig Kraft / Heide Engelstädter, Idstein | Abhandlungen | 6-2018 |
Übertragung | Übernahme, Übertragung, Mitnahmeanspruch und Übertragungsabkommen | 616 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Übertragung | BAG zur Übertragung von Versorgungsverpflichtungen | 311 | 309 | Rechtsprechungsentwicklung im Bereich des Betriebsrentenrechts - Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt | Abhandlungen | 4_2017 |
Übertragung | neues BMF-Schreiben zu §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG bei entgeltlichen SchuldÜbertragungen betrieblicher Altersversorgungsverpflichtungen | 334 | 334 | Aktuelle bilanzsteuerliche Themen zur betrieblichen Altersversorgung - Prof. Dr. Ulrich Prinz, Köln | Abhandlungen | 4_2017 |
Portabilität | Regelungen zur Portabilität im BRSG | 388 | 382 | Direktversicherung im Sozialpartnermodell - Dr. Joachim Grote, Köln | Abhandlungen | 5-2017 |
Portabilität | Forderung nach Portabilität aus Sozialpartnermodell in herkömmliche Durchführungswege | 389 | 382 | Direktversicherung im Sozialpartnermodell - Dr. Joachim Grote, Köln | Abhandlungen | 5-2017 |
Übertragung | Übertragung von Pensionsverpflichtungen | 392 | 392 | Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Betriebsprüfung - Klaus Hartmann, Bonn | Abhandlungen | 5-2017 |
Übertragung | KettenÜbertragungen | 393 | 392 | Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Betriebsprüfung - Klaus Hartmann, Bonn | Abhandlungen | 5-2017 |
Übertragung | sprunghafter Anstieg der Einmalbeiträge im Rahmen von Übertragungen beim Pensionsfonds | 463 | 463 | Betriebsrentenstärkungsgesetz – für den Pensionsfonds nichts Neues? - Der Kommentar | Der Kommentar | 6-2017 |
Übertragung | Übertragung von lediglich vertraglich unverfallbaren Anwartschaftsteilen | 570 | 569 | Kongruent rückgedeckte Versorgungen in der Insolvenz (§ 8 BetrAVG-E) Teil 2 - Dr. Jürgen Schu, Düsseldorf | Abhandlungen | 7-2017 |
Übertragung | Bilanzierung des verbleibenden Future-Services bei Übertragung einer Direktzusage auf den Pensionsfonds | 102 | 102 | Markus Klinger, München | Abhandlungen | 2-2016 |
Übertragung | Übertragung konstanter Leistungen bei m/n-tel-Anspruch auf Leistungsvektoren | 107 | 102 | Markus Klinger, München | Abhandlungen | 2-2016 |
Übertragung | Voraussetzungen für eine Übertragung auf den Sicherungsfonds | 190 | 186 | Dr. Joachim Grote, Köln | Abhandlungen | 3-2016 |
Übertragung | Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften auf Pensionsfonds | 313 | 313 | Claudia Keil / Jochen Prost, Oberursel | Abhandlungen | 4-2016 |
Übertragung s.a. Portabilität | Höhe des Übertragung s.a. Portabilitätswerts bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung | 200 | 198 | Beitragszusage mit Mindestleistung– die große Unbekannte | Abhandlungen | 3-2015 |
Übertragung s.a. Portabilität | Übertragung s.a. Portabilität von Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds | 228 | 225 | Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Betriebsprüfung | Abhandlungen | 3-2015 |
Übertragung s.a. Portabilität | die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Übertragung s.a. Portabilitäten der bAV beim Arbeitgeberwechsel | 409 | 409 | Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Übertragungen der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel - Karsten Pagels, Hamburg | Abhandlungen | 5-2015 |
Übertragung s.a. Portabilität | bilanzsteuerrechtliche Auswirkungen bei der Übertragung s.a. Portabilität i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG | 410 | 409 | Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Übertragungen der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel - Karsten Pagels, Hamburg | Abhandlungen | 5-2015 |
Portabilität | individuelle Übertragung von bAV-Ansprüchen: EU-Portabilitäts-Diskussion geht weiter | 482 | 480 | Aktuelles aus Europa –bAV-Zeitreise um drei Jahre | Abhandlungen | 6-2015 |
Übertragung s.a. Portabilität | individuelle Übertragung s.a. Portabilität von bAV-Ansprüchen: EU-Portabilitäts-Diskussion geht weiter | 482 | 480 | Aktuelles aus Europa –bAV-Zeitreise um drei Jahre | Abhandlungen | 6-2015 |
Übertragung s.a. Portabilität | die Übertragung s.a. Portabilität von gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Ansprüchen auf einen Pensionsfonds nach § 8 Abs. 1a BetrAVG | 553 | 553 | Die Übertragungvon gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Ansprüchen auf einen Pensionsfonds nach § 8 Abs. 1a BetrAVG | Abhandlungen | 7-2015 |
Übertragung s.a. Portabilität | Übertragung s.a. Portabilitätsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem „BBG-Sprung“ | 109 | 105 | Rechtsprechungsänderung zum BBG-Sprung in derbAV: Schwierige Folgeprobleme für die Praxis | Abhandlungen | 2-2014 |
Übertragung s.a. Portabilität | die steuergesetzliche Neuregelung der Übertragung s.a. Portabilität und Übernahme von Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen | 134 | 134 | Die steuergesetzliche Neuregelung der Übertragung und Übernahmevon Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen | Abhandlungen | 2-2014 |
Übertragung s.a. Portabilität | Zeitpunkt und Reihenfolge der Übertragung s.a. Portabilität von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen eines geplanten Liquidationsverfahrens | 149 | 146 | Umgestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten einer bestehenden betrieblichen Pensionszusage bei der anstehenden Liquidation des Unternehmens | Abhandlungen | 2-2014 |
Portabilität | Zweckbindung des Kassenvermögens bei U-Kassen und Portabilität bei Arbeitgeberwechsel | 252 | 250 | Wünsche der Unterstützungskassen an den Gesetzgeber zur steuerlichen Weiterentwicklung | Abhandlungen | 3-2014 |