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Zillmerung

Glossarbegriff


Zillmerung ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik und bedeutet, dass - bei Abschluss einer Lebensversicherung - das Konto des Arbeitnehmers sofort mit den beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages anfallenden einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten belastet wird.  

Im Jahr 2009 hatte sich das BAG erstmals mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bei betrieblicher Altersversorgung aus Entgeltumwandlung gezillmerte Tarife zulässig sind. Es hat entscheiden, dass gezillmerte Verträge nicht automatisch gegen das Wert­gleichheitsgebot verstoßen. Sie können allerdings eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen. Für angemessen hält das BAG die Verteilung der einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten auf einen Zeitraum von fünf Jahren.