Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)
24.03.2023
Ein offiziell bislang unveröffentlichter Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat bei vielen Versorgungsträgern zu Befürchtungen über einen hohen Umsetzungsaufwand in ihrer Funktion als „beitragsabführende Stelle“ (etwa im Rahmen des Zahlstellenverfahrens) geführt.
Die aba und die AKA haben sich in ihrer gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit abgegebenen gemeinsamen Stellungnahme kritisch zu dem Entwurf geäußert. Sie verweisen darin auf an den erheblichen Aufwand, der Versorgungsträgern für die Erhebung der Kinderzahl entsteht, an der unrealistisch niedrigen Schätzung des Umsetzungsaufwands (laut Referentenentwurf nur fünf Minuten Sachbearbeitungsaufwand pro Fall) und an der sehr kurzen Umsetzungsfrist. Vorgesehen sind ein Inkrafttreten der Reform bereits ab 1. Juli 2023 und eine Übergangszeitraum für die nachträgliche Berücksichtigung später eingehender Informationen bis 31. Dezember 2023. aba und AKA werden das Gesetzgebungsverfahren weiter begleiten. Sie setzen sich für eine sorgfältige Prüfung von alternativen Methoden der Informationsbeschaffung ein. Es sollte sichergestellt sein, dass bei der Erhebung der für die Umsetzung des Urteils notwendigen Daten Mehrfachabfragen vermieden werden (auch im Interesse der Versicherten) und bei den Versorgungsträgern als beitragsabführende Stellen keine unnötig hohen Lasten entstehen.
Weitere Hintergrundinformationen zum dem Gesetz finden SIe in diesem Beitrag.