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Sanierung von Teilbeständen bei Pensionskassen – der neue § 234 Abs. 7 VAG und praktische Umsetzungsfragen (WEB-VAG/21)

Digitale Veranstaltung, 15.09.2021 · 15:30 - 17:30

Referenten:
Jürgen Rings (Pensionskasse Hoechst VVaG), Dr. Georg Thurnes (ThurnesbAV GmbH)

Veranstaltungsunterlagen
© S_L, shutterstock.com, #235884202
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Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren bereits einige Regelungen geschaffen, damit Trägerunternehmen die Pensionskassen finanziell leichter unterstützen können. Etliche Trägerunternehmen haben diese Regelungen schon genutzt. Die Praxis hat aber gezeigt, dass Unterstützungsleistungen von Trägerunternehmen bei Pensionskassen mit heterogener Trägerstruktur auf Schwierigkeiten stoßen.

Die von der aba unterstützte Initiative, in bestimmten Fällen zu ermöglichen, dass erforderliche Unterstützungsleistungen von Arbeitgebern im Wesentlichen allein für die ihnen zuzurechnenden Teilbestände einer Pensionskasse geleistet werden können, findet sich nun in der Erweiterung des § 234 VAG (neuer Absatz 7) in Art. 18 des Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz wieder, welches am 10. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Im Rahmen dieser Veranstaltung soll der neue § 234 Abs. 7 VAG erläutert und praktische Umsetzungsfragen erörtert werden. Folgende Agenda ist geplant:

• Ausgangslage / Motivation
• Inhalt der neuen Regelung
• Beispiele der Umsetzung
• Sonderfragen

Veranstaltungsort

Digitale Veranstaltung
Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Schulz

Tel.: 030 3385811 12

veranstaltungen@aba-online.de

Online-Anmeldung

Informationen für Tagungsteilnehmer

Teilnahmegebühr

Mitglieder:            100,00 € / Person
Nichtmitglieder:     200,00 € / Person

Die Teilnahmegebühr ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sie enthält die Teilnahme an der Veranstaltung und Veranstaltungsunterlagen.

Die Rechnung wird auf die in der Anmeldung hinterlegten Rechnungsadresse ausgestellt und standardmäßig als PDF an die E-Mail des Teilnehmers versandt.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur bis 14.09.2021 (Dienstag) möglich.

 

Widerruf

Die Anmeldung kann innerhalb von 24 Stunden schriftlich widerrufen werden. 

Eine spätere Stornierung ist nicht möglich, aber bis 14.09.2021 kann auf Antrag ein Ersatzteilnehmer kostenlos benannt werden.

 

Technik

Wir nutzen für das Web-Seminar die Plattform "gotowebinar".

Sie benötigen hierzu eine stabilen Internetzugang und einen aktuellen Browser (Microsoft Edge, Google Chrome oder Apple Safari). Die Kompatibilität Ihres System können Sie gleich hier überprüfen: System Check (gotowebinar.com).

Wenn Sie zum ersten Mal gotowebinar nutzen, planen Sie bitte ein paar Minuten für die Installation des Browser-Plugin ein. Weitere Informationen und Hilfe zur Installation finden Sie auf der Support Seite der LogMeIn-Plattform.

Dem Audio des Live-Streams können Sie per Computer oder Telefon folgen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. 

Über das Fenster "Fragen" erreichen Sie die Technik-Regie und die Referenten (alle). Die anderen Teilnehmer sehen Ihren Beitrag nicht.

Ihre Webcam ist deaktiviert und Ihr Mikro automatisch stumm geschaltet. Wenn mündlichen Fragen zugelassen werden, wird Ihr Mikro von der Technik-Regie "ent-stummt". Für einen Beitrag bitten wir um Handzeichen. Sie werden über die Tonspur namentlich aufgefordert sich "sprechend" zu schalten. Nach dem Austausch: Bitte das Handzeichen wieder löschen und das Mikro wieder ausschalten. Vielen Dank.

 

Weiterbildungszeiten

Für die Teilnahme am Web-Seminar können wir Ihnen Weiterbildungsstunden (max.120 Min.) bescheinigen. Als Nachweis für Ihre Teilnahme dient Ihre namentliche Registrierung auf der gotowebinar Plattform und die dort erfasste Zeit.

Aus Datenschutzgründen ist dafür ein formloser Antrag auf Gutschrift der Weiterbildungszeiten erforderlich unter veranstaltungen@aba-online.de.

Bitte geben Sie an wofür Sie die Bescheinigung brauchen (allgemein, DAV, IDD...), da die anrechenbare Zeit je nachdem variiert.