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Digitale Rentenübersicht: 31. Dezember 2024 als wahrscheinliche Frist zur Anbindung

28.09.2023

Bundesarbeitsministerium (BMAS) und Bundesfinanzministeriums (BMF) haben im August 2023 per Brief an die betroffenen Verbände bekanntgegeben, dass sie in einer Rechtsverordnung gem. § 13 Abs. 3 RentÜG den 31. Dezember 2024 als spätestmögliches Datum einer verpflichtenden Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) festlegen wollen. Diese Absicht war bereits Ende Juni 2023 im Zuge der Freischaltung der Seite www.rentenuebersicht.de geäußert worden (vgl. Artikel auf der aba-Homepage vom 30. Juni 2023).

Der Anwendungsbereich der Verordnung wird sich auf Versorgungsträger beschränken, die durch nationales oder europäisches Recht verpflichtet sind, mindestens jährlich Renteninformationen bzw. Standmitteilungen zu erteilen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind dies Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.

Dem Vernehmen nach wird die VO vorschreiben, dass die Anmeldung der im Anwendungsbereich der Verordnung liegenden Vorsorgeeinrichtungen bei der ZfDR bis 31. März 2024 erfolgen muss. Dieser erste Anbindungsschritt endet mit einem Bescheid der ZfDR über die Anerkennung als anbindungsberechtigte Vorsorgeeinrichtung im Sinne des RentÜG. Der Bescheid schafft auch die Voraussetzungen für die nachfolgende technische Anbindung.

Ein Verordnungsentwurf liegt noch nicht vor. Aber bisherige Informationen legen nahe, dass die Verordnung – ungeachtet einer Soll-Vorschrift im Wortlaut des § 13 Abs. 3 Satz 2 RentÜG – keine Übergangsfrist vorsehen wird. Die aba setzt sich politisch weiter dafür ein, dass in begründeten Ausnahmefällen eine spätere Anbindung von (Teil-)Beständen oder die spätere Herstellung einer vollständigen „Lieferfähigkeit“ (also über die Bestätigung des Anspruchs als solchen hinaus auch eine Bereitstellung aller Wertdaten) zulässig ist.

Seit Mitte September 2023 sind zwölf Vorsorgeeinrichtungen angebunden. Sogenannte „Verbünde“ zählen als eine Anbindung. Den bedeutendsten Verbund bildet beispielsweise die Gesamtheit aller Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. An der Spitze eines Verbunds aus dem Bereich der bAV steht die Bosch Pensionsfonds AG. Deren Anbindungserfahrungen wurden bei der Fachtagung der Mathematischen Sachverständigen am 13. September 2023 in Bonn vorgestellt. In einem ersten Anbindungsschritt wurden mit dem Pensionsfonds als führender Einrichtung die Anwartschaftsinformationen von zunächst 13 weiteren Konzernunternehmen mit Direktzusagen eingebracht. Damit sind auch Daten aus dem Durchführungsweg Direktzusage in der Digitalen Rentenübersicht abgebildet. Eine (im Falle von neuen Anbindungen) wöchentlich aktualisierte Liste der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen kann hier abgerufen werden.

In den ersten drei Monaten der Nutzung besuchten 850.000 Personen die Internetseite www.rentenuebersicht.de. Es wurden rund 80.000 Nutzerkonten angelegt. Angesichts der noch relativ kleinen Zahl angebundener Vorsorgeeinrichtungen wird dies von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht als zufriedenstellend bewertet. Aus Sicht der aba ist auch das Presseecho in den letzten Wochen überwiegend konstruktiv und wohlwollend ausgefallen. In den kommenden Monaten ist jedenfalls damit zu rechnen, dass proportional zur Zahl von Anbindungen auch die Nutzung der Plattform und die öffentliche Aufmerksamkeit weiter zunehmen werden.

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