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EbAV – Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Glossarbegriff


In Deutschland fallen Pensionskassen und Pensionsfonds unter die EbAV-Richtlinie (Richtlinie 2003/41) und künftig unter die EbAV-II-Richtlinie (Richtlinie 2016/2341) und gelten damit als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung oder kurz EbAV.