Systematische Einführung in das Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung (AR1/24)
Wochenseminar
Dorint an den Westfalenhallen Dortmund, 15.04. – 19.04.2024 · 10:00 - 15:00 Uhr, Dortmund
Referenten:
Alexander Bauer, Dr. Silke Seeger, LL.M., Peter Steinbacher (Heubeck AG)Veranstaltungsunterlagen
Das einwöchige Seminar führt Sie in die komplexe und facettenreiche Welt des Betriebsrentenrechts ein. Praxiserfahrene Betriebsrentenexperten vermitteln Ihnen das grundlegende Basiswissen der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung. Behandelt werden u.a. das sozialpolitische und rechtliche Umfeld der betrieblichen Altersversorgung, die Grundlagen des Arbeitsrechts der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz mit Entgeltumwandlung, Unverfallbarkeit, Abfindung, Übertragung, Auskunftsanspruch, Anpassung, Insolvenzsicherung etc.) sowie sonstige Themen im Zusammenhang mit Betriebsrenten (Gleichbehandlung, Gleichberechtigung, Pfändung, Verjährung, Widerruf und Änderung von Versorgungszusagen, Betriebsübergang, Sozialversicherung und vieles mehr).
Die Teilnahme an beiden aba-Wochenseminaren (Arbeits- und Steuerrecht) erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur IVS-Prüfung "Pensionen 4". Wir empfehlen die Seminare in der Reihenfolge Arbeitsrecht und danach Steuerrecht zu besuchen.
Auf Antrag erhalten Sie gerne die Weiterbildungsstunden gutgeschrieben bei der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und/oder gut beraten.
Weitere Termine in 2024 sind
AR2/24: 24.06.2024 - 28.06.2024 | Dorint Hotel Dresden
AR3/24: 26.08.2024 - 30.08.2024 | Novotel Mainz
AR4/24: 09.09.2024 - 13.09.2024 | Novotel Mainz
Veranstaltungsort
Dorint an den Westfalenhallen Dortmund
Lindemannstrasse 88, 44137 Dortmund
Tel.: 0231 9113 0
Fax: 0231 9113 999
Downloads
Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:
aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Tel.: 05621 – 96 36 60
Fax: 05621 – 96 38 03
E-Mail: seminare.tagungen@aba-online.de
Online-Anmeldung
Informationen für Tagungsteilnehmer
Teilnahmepreis
2.735,00 € für Mitglieder, enthält:
2.250,00 € Teilnahmegebühr (umsatzsteuerfrei)
485,00 € Tagespauschale (inkl. 19% USt.)
3.245,00 € für Nicht-Mitglieder, enthält:
2.760,00 € Teilnahmegebühr (umsatzsteuerfrei)
485,00 € Tagespauschale (inkl. 19% USt.)
Enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung (gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit), Seminarunterlagen, aba-Textsammlung "Die Betriebsrente" und Teilnahmezertifikat, sowie die Tagespauschale des Seminarhotels, die mit separater Rechnung und 19% Mehrwertsteuer von unserem Service Partner, Convention Service, ausgewiesen wird.
Stornierung
Die Stornierung einer Seminaranmeldung bedarf der Schriftform.
Sie ist bis 8 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung bis 6 Wochen vor Seminarbeginn, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr an. Erfolgt sie später, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% der Seminargebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung fällt die volle Seminargebühr an.
Eine Stornierung der Seminarteilnahme ist bei gleichzeitiger Benennung eines Ersatzteilnehmers kostenfrei, sofern sie bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Erfolgen Stornierung und Benennung eines Ersatzteilnehmers später, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € an.
Zimmerreservierung
Die Zimmerreservierung im Seminarhotel nimmt der aba-Seminarservice vor.
Die Kosten für Übernachtung und Frühstück werden Ihnen unmittelbar vom Hotel in Rechnung gestellt und beläufen sich für ein Standard Einzelzimmer auf: 124,00 € pro Nacht - Stand 11/23. Es gelten die Stornierungsbedingungen des Dorint Dortmund bei Rücktritt von der Hotelbuchung.
Weiterbildungszeiten
Für die Teilnahme am Wochenseminar können wir Ihnen 31 effektive Weiterbildungsstunden bescheinigen.
Für eine Gutschrift ist die Unterschrift auf der Teilnehmerliste als Nachweis zwingend erforderlich, sowie ein formloser Antrag.
Das Seminar wird als formelle Weiterbildungszeit bei der DAV anerkannt und als Weiterbildung gemäß IDD. Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“.
Diesbezügliche Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängende Beratung.