Rudimentäre, schöngerechnete, rechtlich nicht geprüfte Staatsfondsmodelle eignen sich nicht als Basis für neue Richtungsentscheidungen in der Altersversorgung
21. November 2019
„Die aktuelle Diskussion über die Zentralisierung der kapitalgedeckten Altersvorsorge mittels quasiobligatorischer Staatsfonds sehen wir mit großer Sorge. Was als schöne neue Vorsorgewelt dargestellt wird, ist nicht zu Ende gedacht. Kosten rechnet man schön, weil der gesamte administrative Aufwand auf die Arbeitgeber verlagert wird und die Kosten der Auszahlungsphase negiert werden. Verbreitungserfolge stellt man in Aussicht ohne die kannibalisierende Wirkung solcher Modelle zu berücksichtigen“, erklärte der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Dr. Georg Thurnes, am Rande einer aba-Vorstandssitzung in Stuttgart.
Verbraucher sollen über ihren Arbeitgeber automatisch in ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt einzahlen, so der Plan. Sie können aus dem Modell rausoptieren und den Betrag, der abgeführt wird, jederzeit ändern. Wer behauptet, dass ein solches Modell verwaltungsarm ist, der verkennt die Realität. Die Arbeitgeber tragen den administrativen Aufwand, sie werden neue Dokumentationspflichten treffen, die sicher im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrolliert werden. Hat der Arbeitnehmer Fragen zum System, wird der Arbeitgeber die erste Anlaufstelle sein. Man sollte mal überschlägig ermitteln, welche Gesamtkosten hier auf die Arbeitgeber zukommen. Nur als Indiz: Aus dem Bereich der Sozialversicherung wissen wir, dass die Deutsche Rentenversicherung jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag an die Krankenkassen zahlt, die für sie über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags das Inkasso durchführen.
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