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Das System der Alterssicherung in Deutschland basiert auf dem sogenannten „Drei-Säulen-Modell“.
Die erste Säule besteht aus den gesetzlichen Pflichtsystemen: die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Alterssicherung der Landwirte.
Die zweite Säule bildet die betriebliche Altersversorgung inklusive der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) sowie die sogenannte betriebliche Riesterrente.
Die dritte Säule besteht aus der privaten Vorsorge: zum Beispiel Rürup-Renten, Fondssparpläne, private Riesterrenten und -Auszahlungspläne und Lebensversicherungen.
Mit den sogenannten Riester-Reformen, den Rentenreformen von 2001 (Altersvermögensgesetz) und 2004 (Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz) hat das System der Alterssicherung in Deutschland einen Paradigmenwechsel vollzogen. Um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig für jüngere Generationen bezahlbar zu erhalten, wurde eine gesetzliche Obergrenze für den Beitragssatz eingeführt. Um das sinkende Rentenniveau auszugleichen, wird die Lebensstandardsicherungsfunktion neben der gesetzlichen Rentenversicherung nun auch von der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge erfüllt.
Mit dem Rentenpaket 2025 (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten) wurde die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Als Teil des Rentenpakets 2025 wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:
- Das Rentenniveau wurde festgeschrieben – die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 garantiert.
- Die Mütterrente III wurde eingesetzt – die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in der Rentenversicherung wurden vollständig gleichgestellt.
- Die unterjährige Liquidität der Rentenversicherung wurde durch eine Erhöhung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage gestärkt.
- Rentnerinnen und Rentnern wird leichter eine Weiterbeschäftigung ermöglicht – das Anschlussverbot wurde aufheben.
Das Rentenpaket 2025 wurde am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Aus aba-Sicht steht fest: Bei einem gesetzlich nunmehr bis 2031 angestrebten Rentenniveau von 48 Prozent kann weiterhin der Lebensstandard nur durch ergänzende kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung und privaten Vorsorge erfüllt werden.
Zu den weiteren rentenpolitischen Vorhaben der Bundesregierung gehören das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (in weiten Teilen am 22. Januar 2026 in Kraft getreten), die Aktivrente (als Reform der einschlägigen gesetzlichen Regelungen am 1.1.2026 in Kraft getreten) sowie die Frühstart-Rente und eine Reform der Riesterrente im Rahmen eines geplanten „Altersvorsorgereformgesetzes“ (die Gesetzgebungsverfahren hierzu waren im April 2026 noch nicht abgeschlossen).
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Drei-Säulen-Modell" beschäftigen (nur für Mitglieder):
| Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rentensystem | eine säulenübergreifende Gesamtkonzeption ist bisher nicht zu erkennen | 188 | 187 | Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster - Herausforderungen an die betriebliche Altersversorgung: Funktionswandel der Zusatzversorgungssysteme? | Abhandlungen | 3-2025 |
| Rentensystem | Rentenreform in allen drei Säulen | 186 | 185 | Prof. Dr. Rainer Schlegel, Berlin - Betriebliche Altersversorgung als Weg zu einer auskömmlichen Altersrente | Abhandlungen | 3-2025 |
| Rentensystem | rentennahe Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge belasten Solidargemeinschaft | 94 | 92 | Ilka Houben/Thomas Lueg, Berlin - Umlage und Kapitaldeckung austarieren, bAV und pAV stärken! | Abhandlungen | 2-2024 |
| Rentensystem | gute Kombination aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung muss den Kern bilden | 261 | 260 | Dr. Georg Thurnes, Unterhaching | Abhandlungen | 4-2023 |