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Bei einem Optionssystem werden alle Arbeitnehmer automatisch in ein Versorgungssystem aufgenommen. Im Gegensatz zum Regelfall muss sich also nicht jeder Arbeitnehmer aktiv für die Entgeltumwandlung entscheiden. Möchte er keine Entgeltumwandlung betreiben oder die Entgeltumwandlung beenden, muss er aktiv widersprechen. Optionssysteme gelten gegenüber dem Obligatorium als weniger einschneidende Alternative zur Erhöhung des Deckungsgrades der betrieblichen Altersversorgung. Sie beruht auf den Erkenntnissen Verhaltensökonomie und nutzt den psychologischen Trägheitseffekt: dem Nudging.
Optionssysteme sind nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 BetrAVG nur in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zulässig. Das Angebot des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlung gilt als vom Arbeitnehmer angenommen, wenn er nicht widersprochen hat. Das Angebot muss in Textform und mindestens drei Monate vor der ersten Fälligkeit des umzuwandelnden Entgelts gemacht worden sein. Darüber hinaus muss deutlich darauf hingewiesen werden, welcher Betrag und welcher Vergütungsbestandteil umgewandelt werden soll und dass der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat nach dem Zugang des Angebots widersprechen und die Entgeltumwandlung mit einer Frist von höchstens einem Monat beenden kann.
Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ein einschlägiges tarifvertragliches Optionssystem anwenden oder auf Grund eines einschlägigen Tarifvertrages durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Einführung eines Optionssystems regeln.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Optionssystem" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
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Opt-Out-Regelungen | erzielbare Verbreitungsgrade dürfen nicht überbewertet werden | 1 | 1 | Alle drei Säulen, nicht nur die private Altersvorsorge, gehören in den Fokus ! - Klaus Stiefermann, Berlin | Der Kommentar | 1-2023 |
Opting Out | Obligatorium oder Opting Out für Alterssicherung unumgänglich | 587 | 582 | Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster | Abhandlungen | 7-2020 |
Opting Out | Umfang und Wege der Erfassung | 587 | 582 | Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster | Abhandlungen | 7-2020 |
Opting Out | was ist vorzuziehen: Obligatorium oder Opting Out? | 587 | 582 | Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster | Abhandlungen | 7-2020 |
Opting Out | verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit | 590 | 582 | Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster | Abhandlungen | 7-2020 |
Opting Out | ein neuer Verbreitungsdeal: zwischen Verpflichtung und Beratung | 516 | 512 | Jugend und Vorsorge – Chancen durch Sozialpartnermodelle? - Heribert Karch, Berlin | Abhandlungen | 6-2019 |
Opting Out | verfassungsrechtliche Fragestellung eines Opting Out | 675 | 675 | Verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzversorgung und Opting-Out - Der Kommentar | Der Kommentar | 8-2019 |
Opting Out | verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzversorgung und Opting Out | 675 | 675 | Verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzversorgung und Opting-Out - Der Kommentar | Der Kommentar | 8-2019 |
Opt(ing) Out | Möglichkeit reiner Beitragszusagen und Optionssysteme | 551 | 550 | Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Sylvia Dünn, Berlin | Abhandlungen | 7-2017 |
Opt(ing) Out | Privilegierung + Opt(ing) Out = Chance für die Direktzusage? | 665 | 665 | Die reine Beitragszusage und ihre Puffer - Thomas Hagemann, Düsseldorf / | Abhandlungen | 8-2017 |
Opt(ing) Out | gesetzliche Einführung von Opt(ing) Out-Möglichkeiten wäre kontraproduktiv | 4 | 1 | Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main | Der Kommentar | 1-2016 |
Opt(ing) Out | gesetzliche Regelung mit freiwilliger Opt(ing) Out-Möglichkeit muss in Betracht gezogen werden | 84 | 83 | Der Kommentar Markus Kurth, Berlin | Der Kommentar | 2-2016 |
Opt(ing) Out | starke Effekte aus automatischen Teilnahmeregeln mit Opt(ing) Out-Option in Großbritannien | 491 | 490 | Prof. Dr. Christian Traxler / | Abhandlungen | 6-2016 |
Opt(ing) Out | Informationspflichten von Versicherer und Arbeitgeber: Aktuelles zu Rechtsprechung, Opt(ing) Out, § 17b BetrAVG(E) und Mobilitäts-Richtlinie | 470 | 470 | Informationspflichten von Versicherer und Arbeitgeber: Aktuelles zu Rechtsprechung, Opting-Out, § 17b BetrAVG(E) und Mobilitäts-Richtlinie | Abhandlungen | 6-2015 |
Opt(ing) Out | Opt(ing) Out und Informationspflichten | 472 | 470 | Informationspflichten von Versicherer und Arbeitgeber: Aktuelles zu Rechtsprechung, Opting-Out, § 17b BetrAVG(E) und Mobilitäts-Richtlinie | Abhandlungen | 6-2015 |
Opt(ing) Out | Opt(ing) Out könnte für die Verbreitung der Entgeltumwandlung innerhalb der Direktzusage hilfreich sein | 624 | 623 | Die Direktzusage – Bewährtes bewahren und ausbauen - Der Kommentar | Der Kommentar | 8-2015 |
Opt(ing) Out | Angebotsverpflichtung, Opt(ing) Out, Obligatorium – Regelungsbedarf, Risiken und Nebenwirkungen | 212 | 212 | Angebotsverpflichtung, Opt-out, Obligatorium – Regelungsbedarf, Risiken und Nebenwirkungen | Abhandlungen | 3-2014 |
Opt(ing) Out | Opt(ing) Out als Verbreitungsstrategie ist abzulehnen | 424 | 422 | Die Stärken der betrieblichen Altersversorgung nutzen | Abhandlungen | 5-2014 |
Opt(ing) Out | automatische Einbeziehung als die interessengerechteste und fairste Lösung | 696 | 693 | Faire und interessengerechte Gestaltung der bAV | Abhandlungen | 8-2014 |