normal keine LG

Optionssystem

Glossarbegriff


Bei einem Optionssystem werden alle Arbeitnehmer automatisch in ein Versorgungssystem aufgenommen. Im Gegensatz zum Regelfall muss sich also nicht jeder Arbeitnehmer aktiv für die Entgeltumwandlung entscheiden. Möchte er keine Entgeltumwandlung betreiben oder die Entgeltumwandlung beenden, muss er aktiv widersprechen. Optionssysteme gelten gegenüber dem Obligatorium als weniger einschneidende Alternative zur Erhöhung des Deckungsgrades der betrieblichen Altersversorgung. Sie beruht auf den Erkenntnissen Verhaltensökonomie und nutzt den psychologischen Trägheitseffekt: dem Nudging.

Optionssysteme sind nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 BetrAVG nur in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zulässig. Das Angebot des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlung gilt als vom Arbeitnehmer angenommen, wenn er nicht widersprochen hat. Das Angebot muss in Textform und mindestens drei Monate vor der ersten Fälligkeit des umzuwandelnden Entgelts gemacht worden sein. Darüber hinaus muss deutlich darauf hingewiesen werden, welcher Betrag und welcher Vergütungsbestandteil umgewandelt werden soll und dass der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat nach dem Zugang des Angebots widersprechen und die Entgeltumwandlung mit einer Frist von höchstens einem Monat beenden kann.

Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ein einschlägiges tarifvertragliches Optionssystem anwenden oder auf Grund eines einschlägigen Tarifvertrages durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Einführung eines Optionssystems regeln.

Rein betriebliche Optionsmodelle sind nur für rein tariffreie Entgelte möglich. Voraussetzung ist, dass die Entgeltansprüche nicht und auch nicht üblicherweise in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelt werden (tariflose Bereiche). Dann können die Optionssysteme auch ohne tarifvertragliche Grundlage in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden. In diesem Fall erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss auf mindestens 20 Prozent.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Optionssystem" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Opt-Out-Regelungen flächendeckendes Auto-Enrolment 560 554 Prof. Dr. Marlene Haupt, München /Martin Kerkhoff, Magdeburg - Verhaltensökonomische Ansätze in der betrieblichen Altersversorgung: Evidenz, internationale Erfahrungen und Reformoptionen für Deutschland Abhandlungen 7-2025
Opt-Out-Regelungen das Interesse von Arbeitgeber und Betriebsrat an Optionssystemen 205 203 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern - Zur Ausbreitung betrieblicher Altersversorgung durch betriebliche Optionsmodelle – wenn, dann richtig Abhandlungen 3-2025
Opt-Out-Regelungen Opt-Out-Regelungen führen zu höheren Beteiligungsraten 205 203 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern - Zur Ausbreitung betrieblicher Altersversorgung durch betriebliche Optionsmodelle – wenn, dann richtig Abhandlungen 3-2025
Opt-Out-Regelungen mit Opt-Out-Regelungen können bei entsprechender Förderung auch Geringverdiener  erfolgreich erfasst werden 192 187 Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster - Herausforderungen an die betriebliche Altersversorgung: Funktionswandel der Zusatzversorgungssysteme? Abhandlungen 3-2025
OptOutRegelungen Vorteile von Opting-Out-Modellen 722 718 Sebastian Vincke / Marius Jakobs,beide Köln - BBG auf dem Sprung – ein Blick hinter die Kulissen Abhandlungen 8-2024
OptOutRegelungen das bisherige Optionsmodell 631 631 Heike Hoppach, Düsseldorf / Alexandra Ziegler, Essen - Neue Hinzuverdienstgrenzen – Eine Chance? Abhandlungen 7-2024
OptOutRegelungen die Erweiterung des bisherigen Optionsmodells durch das betriebsindividuelle Optionsmodell 631 631 Heike Hoppach, Düsseldorf / Alexandra Ziegler, Essen - Neue Hinzuverdienstgrenzen – Eine Chance? Abhandlungen 7-2024
OptOutRegelungen bisher fehlt zu solcher Regelung der Mut 320 318 Dr. Georg Thurnes, Unterhaching - Bericht zur Lage Abhandlungen 4-2024
OptOutRegelungen Vorzüge von OptOutRegelungen 198 195 Dr. Bertram Zwanziger, Berlin - Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsrentenrecht Abhandlungen 3-2024
Opt-Out-Regelungen erzielbare Verbreitungsgrade dürfen nicht überbewertet werden 1 1 Klaus Stiefermann, Berlin Der Kommentar 1-2023
Opting Out Obligatorium oder Opting Out für Alterssicherung unumgänglich 587 582 Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Opting Out Umfang und Wege der Erfassung 587 582 Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Opting Out was ist vorzuziehen: Obligatorium oder Opting Out? 587 582 Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Opting Out verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit 590 582 Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Opting Out verfassungsrechtliche Fragestellung eines Opting Out 675 675 Der Kommentar Der Kommentar 8-2019
Opting Out verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzversorgung und Opting Out 675 675 Der Kommentar Der Kommentar 8-2019
Opting Out ein neuer Verbreitungsdeal: zwischen Verpflichtung und Beratung 516 512 Heribert Karch, Berlin Abhandlungen 6-2019
Opt(ing) Out Privilegierung + Opt(ing) Out = Chance für die Direktzusage? 665 665 Thomas Hagemann, Düsseldorf / Abhandlungen 8-2017
Opt(ing) Out Möglichkeit reiner Beitragszusagen und Optionssysteme 551 550 Sylvia Dünn, Berlin Abhandlungen 7-2017
Opt(ing) Out starke Effekte aus automatischen Teilnahmeregeln mit Opt(ing) Out-Option in Großbritannien 491 490 Prof. Dr. Christian Traxler /  Abhandlungen 6-2016
Opt(ing) Out gesetzliche Regelung mit freiwilliger Opt(ing) Out-Möglichkeit muss in Betracht gezogen werden 84 83 Der Kommentar Markus Kurth, Berlin Der Kommentar 2-2016
Opt(ing) Out gesetzliche Einführung von Opt(ing) Out-Möglichkeiten wäre kontraproduktiv 4 1 Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main  Der Kommentar  1-2016
Opt(ing) Out Opt(ing) Out könnte für die Verbreitung der Entgeltumwandlung innerhalb der Direktzusage hilfreich sein 624 623 Der Kommentar Der Kommentar 8-2015
Opt(ing) Out Informationspflichten von Versicherer und Arbeitgeber: Aktuelles zu Rechtsprechung, Opt(ing) Out, § 17b BetrAVG(E) und Mobilitäts-Richtlinie 470 470 Informationspflichten von Versicherer und Arbeitgeber\: Aktuelles zu Rechtsprechung, Opting-Out, § 17b BetrAVG(E) und Mobilitäts-Richtlinie Abhandlungen 6-2015
Opt(ing) Out Opt(ing) Out und Informationspflichten 472 470 Informationspflichten von Versicherer und Arbeitgeber\: Aktuelles zu Rechtsprechung, Opting-Out, § 17b BetrAVG(E) und Mobilitäts-Richtlinie Abhandlungen 6-2015
Opt(ing) Out automatische Einbeziehung als die interessengerechteste und fairste Lösung 696 693 Faire und interessengerechteGestaltungder bAV Abhandlungen 8-2014
Opt(ing) Out Opt(ing) Out als Verbreitungsstrategie ist abzulehnen 424 422 Die Stärken derbetrieblichenAltersversorgungnutzen Abhandlungen 5-2014
Opt(ing) Out Angebotsverpflichtung, Opt(ing) Out, Obligatorium – Regelungsbedarf, Risiken und Nebenwirkungen 212 212 Angebotsverpflichtung,Opt-out,Obligatorium–Regelungsbedarf,RisikenundNebenwirkungen Abhandlungen 3-2014