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Obligatorium

Glossarbegriff


Die Freiheit des Arbeitgebers, betriebliche Altersversorgung zu gewähren, wird durch das Betriebsrentengesetz grundsätzlich nicht eingeschränkt. Allerdings wurde im Jahr 2002 allen Arbeitnehmern ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung eingeräumt. Davon wird jedoch nicht flächendeckend Gebrauch gemacht, während es im Blick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rente sozialpolitisch wünschenswert wäre, dass möglichst alle Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund wird von verschiedenen Seiten die Einführung eines Obligatoriums gefordert, also die gesetzlich verpflichtende Einführung einer betrieblichen Altersversorgung.

In der Diskussion über die Zweckmäßigkeit einer solchen Maßnahme werden verschiedene Nachteile genannt, u.a. die zu erwartende staatliche Regulierung, die Gefahr von steigenden Arbeitskosten und einer Entwertung der Betriebsrente als personalpolitisches Instrument sowie zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Darüber hinaus wird geltend gemacht, dass durch ein Obligatorium die Möglichkeit von individuellen und flexiblen Alterssicherungsmaßnahmen verloren geht und die Arbeitnehmer aus ihrer persönlichen Verantwortung für ihre Altersversorgung entlassen werden.

Eine weniger einschneidende Maßnahme als ein gesetzliches Obligatorium sind sog. Optionssysteme (auch: Opting-Out- oder Auto-Enrollment-Modelle): Ein Teil des Entgelts wird vom Arbeitgeber automatisch zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung einbehalten. Wünscht der Arbeitnehmer keine Entgeltumwandlung, muss er widersprechen. Nichthandeln bedeutet also eine automatische Teilnahme am angebotenen Altersversorgungssystem des Arbeitgebers. Man hofft auf eine deutlich höhere Teilnahme am Versorgungssystem durch den psychologischen Trägheitseffekt: dem Nudging (Verhaltensökonomie).

Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz werden für Optionssysteme in § 20 Abs. 2 BetrAVG bestimmte Mindestvoraussetzungen definiert.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Obligatorium" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Staatsfonds misstrauensbildende Maßnahme durch Staatsfonds 284 282 Junge Generation zwischen sozialem Anspruch und Individualisierung - Heribert Karch, Berlin Abhandlungen 4-2022
Obligatorium den Weg der Freiwilligkeit weitergehen 291 291 Den Weg der Freiwilligkeit weitergehen - Der Kommentar Der Kommentar 4-2021
Obligatorium oder Opting Out für Alterssicherung unumgänglich 587 582 Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Obligatorium Umfang und Wege der Erfassung 587 582 Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Obligatorium was ist vorzuziehen_ Obligatorium oder Opting Out? 588 582 Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Obligatorium Befreiungsmöglichkeiten beim Obligatorium 589 582 Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Obligatorium verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit 590 582 Altersvorsorge vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Obligatorium Ansatz zur Erhöhung der Verbreitung der bAV könnte in einem AngebotsObligatorium liegen 96 95 BMAS-Vorschlag: Eine bessere bAV für alle? Der Kommentar 2-2015
Obligatorium das Niveau obligatorischer Renten in Beveridge- und Bismarck-Ländern 466 465 Wie zukunftsfest ist das deutsche Altersversorgungssystem? Abhandlungen 6-2015
Obligatorium Angebotsverpflichtung, Opt-out, Obligatorium - Regelungsbedarf, Risiken und Nebenwirkungen 212 212 Angebotsverpflichtung, Opt-out, Obligatorium – Regelungsbedarf, Risiken und Nebenwirkungen Abhandlungen 3-2014
Obligatorium Obligatorium wie in funktionierenden Beveridge-Systemen nicht gewünscht 685 682 bAV – kompliziert und obligatorisch oder einfach und sozialpartnerschaftlich? Abhandlungen 8-2014