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normal keine LG
Als Zielrente oder „defined ambition“ (wörtlich etwa: vorgegebene Anstrengung) wird die im Zuge der Einführung der reinen Beitragszusage zum 1. Januar 2018 an die Stelle eines festen Rentenversprechens tretende Höhe der Betriebsrente bezeichnet, die mit dem Versorgungskapital dauerhaft gewähren werden soll. Der Wert beruht auf versicherungsmathematischen Annahmen; treten die Vorhersagen nicht ein, muss die Zielrente angepasst werden. Der ausgezahlte Betrag der Betriebsrente steigt oder sinkt also. Durch die variable Höhe der Rente wird es möglich, sich von den vorsichtig zu wählenden Rechnungsgrundlagen zu lösen und das Versorgungskapital chancenreicher anzulegen.
Der Verzicht auf Garantien hat den Vorteil, dass die Renten von Anfang an höher kalkuliert werden können. Dadurch sollen in der Niedrigzinsphase höhere Erträge ermöglicht werden. Gleichwohl wird durch verschiedene aufsichtsrechtliche Regelungen sichergestellt, dass reine Beitragszusagen einen gewissen Mindestschutz für Arbeitnehmer gewähren.
Der Begriff „Zielrente“ selbst wird weder im Gesetzestext noch in der Begründung des Betriebsrentenstärkungsgesetzesverwendet.