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normal keine LG
Der Begriff „doppelte Verbeitragung“ wird nicht einheitlich verwendet:
Zum einen wird mit „Doppelverbeitragung“ der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2014 erfolgte Wechsel von der Verbeitragung mit dem halben Beitragssatz für Rentenleistungen zur Verbeitragung mit dem vollen Beitragssatz bezeichnet.
Die Rechtslage hat sich mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Betriebsrentenfreibetragsgesetz erneut geändert. Es wurde ein Freibetrag eingeführt: auf Betriebsrenten bis in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ( 176,75 Euro monatlich, Stand: 2024) werden keine Krankenkassenbeiträge erhoben. Durch die Anbindung an die Bezugsgröße wird der Freibetrag jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Die Verbeitragung in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird von dem Freibetrag nicht erfasst.
Andererseits wird die Belastung von Betriebsrenten in der Finanzierungs- und in der Leistungsphase mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als „Doppelverbeitragung“ bezeichnet Dazu kann es in verschiedenen Konstellationen kommen:
- bei an sich pauschalversteuerter Entgeltumwandlung nach § 40b EStG a.F. dann aus laufendem Einkommen individuell besteuert und verbeitragt
- bei der Fortführung einer Pensionskassenzusage mit eigenen Beiträgen
- bei echten Eigenbeiträgen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG
- bei Beiträgen zu einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung von mehr als 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
Gerade bei dem letzten Punkt dürfte die Doppelverbeitragung zunehmen, da Beiträge bis zu 8% steuerfrei, aber nur bis zu 4% beitragsfrei sind, was gerne übersehen wird.
Verfassungsbeschwerden zur mehrfachen Verbeitragung hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt nicht zur Entscheidung angenommen, im Fall der Fortführung von Pensionskassenzusagen mit eigenen Mitteln ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Bei der Verbeitragung von Riesterverträgen hat der Gesetzgeber unterdessen gehandelt: Seit dem 1. Januar 2018 müssen auf betriebliche Riester-Renten keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr entrichtet werden.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Doppelverbeitragung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Fundstellenbeschreibung | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel mit Link | Rubrik | Heft |
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Doppelverbeitragung | die Doppelverbeitragung und die Messung der Verbeitragungsintensität von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung | 676 | 676 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg | Abhandlungen | 2019-8 |
Doppelverbeitragung | (ökonomische) Rechtfertigung des Begriffs der Doppelverbeitragung | 678 | 676 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg | Abhandlungen | 2019-8 |
Doppelverbeitragung | mangelnde Präzision des Begriffs Doppelverbeitragung | 680 | 676 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg | Abhandlungen | 2019-8 |
Doppelverbeitragung | Lösungsvorschlag der „Doppelverbeitragung“ durch Anhebung des Freibetrags in § 226 SGB V | 520 | 517 | Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin / Frank Wörner, Stuttgart | Abhandlungen | 2019-6 |
Doppelverbeitragung | Fehlanreiz Nr. 1 für die Verbreitung der bAV | 321 | 317 | Heribert Karch, Berlin | Abhandlungen | 2019-4 |
Doppelverbeitragung | Auseinandersetzung mit der Doppelverbeitragung | 231 | 231 | Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 2019-3 |
Doppelverbeitragung | Abschaffung der Doppelverbeitragung | 357 | 356 | Dr. Annekatrin Veit, München /Antje Scherbarth, Berlin | Abhandlungen | 2018-5 |
Doppelverbeitragung | Doppelverbeitragung verdient besondere Aufmerksamkeit | 273 | 272 | Heribert Karch, Vorsitzender des Vorstands der aba, Berlin | Abhandlungen | 2018-4 |
Doppelverbeitragung | Abschaffung der sog. Doppelverbeitragung geplant | 4 | 4 | Moritz Menzel, Würzburg | Abhandlungen | 2017-1 |
Doppelverbeitragung | zum Begriff der „Doppelverbeitragung“ bei der Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung | 578 | 578 | Moritz Menzel, Würzburg | Abhandlungen | 2016-7 |
Doppelverbeitragung | Doppelverbeitragung steht einer sinnvollen Integration der Riester-Förderung in das System der bAV entgegen | 291 | 290 | Optimierungsmöglichkeitenbei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung | Abhandlungen | 2016-4 |