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Der Begriff „doppelte Verbeitragung“ wird nicht einheitlich verwendet:
Zum einen wird mit „Doppelverbeitragung“ der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2014 erfolgte Wechsel von der Verbeitragung mit dem halben Beitragssatz für Rentenleistungen zur Verbeitragung mit dem vollen Beitragssatz bezeichnet.
Die Rechtslage hat sich mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Betriebsrentenfreibetragsgesetz erneut geändert. Es wurde ein Freibetrag eingeführt: auf Betriebsrenten bis in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ( 197,75 Euro monatlich, Stand: 2026) werden keine Krankenkassenbeiträge erhoben (nur auf die Beiträge über dem Freibetrag). Durch die Anbindung an die Bezugsgröße wird der Freibetrag jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Die Verbeitragung in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird von dem Freibetrag nicht erfasst. Dort gibt es nur eine Freigrenze. Wird diese überschritten, ist die gesamte Rente zu verbeitragen.
Andererseits wird die Belastung von Betriebsrenten in der Finanzierungs- und in der Leistungsphase mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als „Doppelverbeitragung“ bezeichnet. Dazu kann es in verschiedenen Konstellationen kommen:
- bei einer an sich pauschalversteuerter Entgeltumwandlung nach § 40b EStG a.F. dann aus laufendem Einkommen individuell besteuert und verbeitragt
- bei der Fortführung einer Pensionskassenzusage mit eigenen Beiträgen
- bei echten Eigenbeiträgen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG
- bei Beiträgen zu einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung von mehr als 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
Gerade bei dem letzten Punkt dürfte die Doppelverbeitragung zunehmen, da Beiträge bis zu 8% steuerfrei, aber nur bis zu 4% beitragsfrei sind, was gerne übersehen wird.
Verfassungsbeschwerden zur mehrfachen Verbeitragung hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt nicht zur Entscheidung angenommen, im Fall der Fortführung von Pensionskassenzusagen mit eigenen Mitteln ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Bei der Verbeitragung von Leistungen aus Riesterverträgen hat der Gesetzgeber unterdessen gehandelt: Seit dem 1. Januar 2018 müssen auf betriebliche Riester-Renten keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr entrichtet werden.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Doppelverbeitragung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
| Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Doppelverbeitragung | SPD sieht Reformbedarf allein bei der Doppelverbeitragung | 389 | 389 | Dr. Georg Thurnes, Unterhaching | Der Kommentar | 5-2021 |
| Doppelverbeitragung | Teilentlastung der Betriebsrentner | 1 | 1 | Der Kommentar | Der Kommentar | 1-2020 |
| Doppelverbeitragung | die Doppelverbeitragung und die Messung der Verbeitragungsintensität von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung | 676 | 676 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg | Abhandlungen | 8-2019 |
| Doppelverbeitragung | (ökonomische) Rechtfertigung des Begriffs der Doppelverbeitragung | 678 | 676 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg | Abhandlungen | 8-2019 |
| Doppelverbeitragung | mangelnde Präzision des Begriffs Doppelverbeitragung | 680 | 676 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg | Abhandlungen | 8-2019 |
| Doppelverbeitragung | Lösungsvorschlag der „Doppelverbeitragung“ durch Anhebung des Freibetrags in § 226 SGB V | 520 | 517 | Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin / Frank Wörner, Stuttgart | Abhandlungen | 6-2019 |
| Doppelverbeitragung | Wiederherstellung der Rechtslage von 2003 erforderlich | 299 | 299 | Der Kommentar | Der Kommentar | 4-2019 |
| Doppelverbeitragung | Fehlanreiz Nr. 1 für die Verbreitung der bAV | 321 | 317 | Heribert Karch, Berlin | Abhandlungen | 4-2019 |
| Doppelverbeitragung | Auseinandersetzung mit der Doppelverbeitragung | 231 | 231 | Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 3-2019 |
| Doppelverbeitragung | Abschaffung der Doppelverbeitragung | 357 | 356 | Dr. Annekatrin Veit, München /Antje Scherbarth, Berlin | Abhandlungen | 5-2018 |
| Doppelverbeitragung | Doppelverbeitragung verdient besondere Aufmerksamkeit | 273 | 272 | Heribert Karch, Vorsitzender des Vorstands der aba, Berlin | Abhandlungen | 4-2018 |
| Doppelverbeitragung | keine Doppelbelastung für fortgeführte Pensionskassenverträge | 99 | 99 | Der Kommentar | Der Kommentar | 2-2018 |
| Doppelverbeitragung | Frage der Doppelverbeitragung wurde den Gerichten zur Klärung vorgelegt | 100 | 99 | Der Kommentar | Der Kommentar | 2-2018 |
| Doppelverbeitragung | BRSG beseitigt Doppelverbeitragung | 549 | 549 | Der Kommentar | Der Kommentar | 7-2017 |
| Doppelverbeitragung | Abschaffung der sog. Doppelverbeitragung geplant | 4 | 4 | Moritz Menzel, Würzburg | Abhandlungen | 1-2017 |
| Doppelverbeitragung | zum Begriff der „Doppelverbeitragung“ bei der Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung | 578 | 578 | Moritz Menzel, Würzburg | Abhandlungen | 7-2016 |
| Doppelverbeitragung | Doppelverbeitragung steht einer sinnvollen Integration der Riester-Förderung in das System der bAV entgegen | 291 | 290 | Optimierungsmöglichkeitenbei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung | Abhandlungen | 4-2016 |
| Doppelverbeitragung | Doppelverbeitragung ist weder zeitgemäß noch gerecht | 84 | 83 | Der Kommentar Markus Kurth, Berlin | Der Kommentar | 2-2016 |
| Doppelverbeitragung | wesentliches Hemmnis in der Verbreitung der bAV | 2 | 1 | Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main | Der Kommentar | 1-2016 |