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Doppelverbeitragung

Glossarbegriff


Der Begriff „doppelte Verbeitragung“ wird nicht einheitlich verwendet:

Zum einen wird mit „Doppelverbeitragung“ der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2014 erfolgte Wechsel von der Verbeitragung mit dem halben Beitragssatz für Rentenleistungen zur Verbeitragung mit dem vollen Beitragssatz bezeichnet.  

Die Rechtslage hat sich mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Betriebsrentenfreibetragsgesetz erneut geändert. Es wurde ein Freibetrag eingeführt: auf Betriebsrenten bis in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ( 176,75 Euro monatlich, Stand: 2024) werden keine Krankenkassenbeiträge erhoben. Durch die Anbindung an die Bezugsgröße wird der Freibetrag jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Die Verbeitragung in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird von dem Freibetrag nicht erfasst.

Andererseits wird die Belastung von Betriebsrenten in der Finanzierungs- und in der Leistungsphase mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als „Doppelverbeitragung“ bezeichnet Dazu kann es in verschiedenen Konstellationen kommen:

Gerade bei dem letzten Punkt dürfte die Doppelverbeitragung zunehmen, da Beiträge bis zu 8% steuerfrei, aber nur bis zu 4% beitragsfrei sind, was gerne übersehen wird.

Verfassungsbeschwerden zur mehrfachen Verbeitragung hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt nicht zur Entscheidung angenommen, im Fall der Fortführung von Pensionskassenzusagen mit eigenen Mitteln ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Bei der Verbeitragung von Riesterverträgen hat der Gesetzgeber unterdessen gehandelt: Seit dem 1. Januar 2018 müssen auf betriebliche Riester-Renten keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr entrichtet werden.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Doppelverbeitragung" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Doppelverbeitragung SPD sieht Reformbedarf allein bei der Doppelverbeitragung 389 389 Deutschland vor der Wahl - Dr. Georg Thurnes, Unterhaching Der Kommentar 5-2021
Doppelverbeitragung Teilentlastung der Betriebsrentner 1 1 Wechselbad der Gefühle - Der Kommentar Der Kommentar 1-2020
Doppelverbeitragung Auseinandersetzung mit der Doppelverbeitragung 231 231 Besteuerung und Sozialabgaben bei Beiträgen und Leistungen der bAV ab 2018; zum Zins des § 6a EStG - Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 3-2019
Doppelverbeitragung Wiederherstellung der Rechtslage von 2003 erforderlich 299 299 Betriebsrente. (K)ein Sommermärchen? - Der Kommentar Der Kommentar 4-2019
Doppelverbeitragung Fehlanreiz Nr. 1 für die Verbreitung der bAV 321 317 Gutes schützen und noch besser machen - Heribert Karch, Berlin Abhandlungen 4-2019
Doppelverbeitragung Doppelverbeitragung: „bAV-Sommermärchen“ oder Sommerlochfüller? 409 409 Kommentar Kommentar 5-2019
Doppelverbeitragung Rückabwicklung des GKV-Modernisierungsgesetzes nicht finanzierbar 409 409 Kommentar Kommentar 5-2019
Doppelverbeitragung Lösungsvorschlag der „Doppelverbeitragung“ durch Anhebung des Freibetrags in § 226 SGB V 520 517 Dynamisierung statt starrer Grenzen als Motor für mehr Verbreitung der bAV - Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin / Frank Wörner, Stuttgart Abhandlungen 6-2019
Doppelverbeitragung die Doppelverbeitragung und die Messung der Verbeitragungsintensität von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung 676 676 Die Doppelverbeitragung und die Messung der Verbeitragungsintensität von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung - Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg Abhandlungen 8-2019
Doppelverbeitragung (ökonomische) Rechtfertigung des Begriffs der Doppelverbeitragung 678 676 Die Doppelverbeitragung und die Messung der Verbeitragungsintensität von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung - Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg Abhandlungen 8-2019
Doppelverbeitragung mangelnde Präzision des Begriffs Doppelverbeitragung 680 676 Die Doppelverbeitragung und die Messung der Verbeitragungsintensität von Beiträgen und Rückflüssen in der deutschen Alterssicherung - Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Moritz Menzel, M.Sc. / Dominik Tschinkl, M.Sc., Würzburg Abhandlungen 8-2019
Doppelverbeitragung keine Doppelbelastung für fortgeführte Pensionskassenverträge 99 99 bAV-Riester als Vorbild – keine Doppelbelastung für fortgeführte Pensionskassenverträge - Der Kommentar Der Kommentar 2-2018
Doppelverbeitragung Frage der Doppelverbeitragung wurde den Gerichten zur Klärung vorgelegt 100 99 bAV-Riester als Vorbild – keine Doppelbelastung für fortgeführte Pensionskassenverträge - Der Kommentar Der Kommentar 2-2018
Doppelverbeitragung Doppelverbeitragung verdient besondere Aufmerksamkeit 273 272 Bericht zur Lage - Heribert Karch, Vorsitzender des Vorstands der aba, Berlin Abhandlungen 4-2018
Doppelverbeitragung Abschaffung der Doppelverbeitragung 357 356 Die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung nach dem BRSG - Dr. Annekatrin Veit, München /Antje Scherbarth, Berlin Abhandlungen 5-2018
Doppelverbeitragung Abschaffung der sog. Doppelverbeitragung geplant 4 4 Vor- oder nachgelagerte Verbeitragung der Riester-Förderung in der bAV? - Moritz Menzel, Würzburg Abhandlungen 1-2017
Doppelverbeitragung BRSG beseitigt Doppelverbeitragung 549 549 Renaissance von bAV-Riester nach dem BRSG? - Der Kommentar Der Kommentar 7-2017
Doppelverbeitragung wesentliches Hemmnis in der Verbreitung der bAV 2 1 Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main  Der Kommentar  1-2016
Doppelverbeitragung Doppelverbeitragung ist weder zeitgemäß noch gerecht 84 83 Der Kommentar Markus Kurth, Berlin Der Kommentar 2-2016
Doppelverbeitragung Doppelverbeitragung steht einer sinnvollen Integration der Riester-Förderung in das System der bAV entgegen 291 290 Optimierungsmöglichkeitenbei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung  Abhandlungen 4-2016
Doppelverbeitragung zum Begriff der „Doppelverbeitragung“ bei der Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung 578 578 Moritz Menzel, Würzburg Abhandlungen 7-2016