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Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

Glossarbegriff


Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (auch als Geringverdienerförderung bezeichnet) ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die – zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (arbeitgeberfinanziert) – Beiträge an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes galt er zunächst für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu 2.200 Euro. Mit Wirkung vom 1.1.2020 wurde die Grenze auf 2.575 Euro angehoben. Mit Wirkung vom 1.1.2027 wird die Grenze auf drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung angehoben (entspricht 2026 3.042 Euro) und mit dieser jährlich dynamisiert. Die Förderung beträgt 30% der zusätzlich geleisteten förderfähigen Beiträge. Auch die Förderhöhe wurde angepasst. Es werden Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 Euro jährlich und höchstens 960 Euro jährlich gefördert. Der entsprechende bAV-Förderbetrag beträgt zwischen 72 Euro und 288 Euro jährlich. Mit Wirkung vom 1.1.2027 werden Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 Euro jährlich und höchstens 1.200 Euro jährlich gefördert. Der entsprechende bAV-Förderbetrag beträgt dann zwischen 72 und 360 Euro jährlich. Die Regelung findet sich in § 100 EStG.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Geringverdiener flankierende Anreize für Geringverdiener 560 554 Prof. Dr. Marlene Haupt, München /Martin Kerkhoff, Magdeburg - Verhaltensökonomische Ansätze in der betrieblichen Altersversorgung: Evidenz, internationale Erfahrungen und Reformoptionen für Deutschland Abhandlungen 7-2025
Geringverdiener Geringverdienerförderung zielführendes Modell 1 1 Klaus Stiefermann, Berlin Der Kommentar 1-2023
Geringverdiener zentrales Problem der Alterssicherung 584 582 Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster Abhandlungen 7-2020
Förderbetrag Dynamisierung des bAV-Förderbetrag (§ 100 Abs. 3 EStG) 517 517 Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin / Frank Wörner, Stuttgart Abhandlungen 6-2019
Geringverdiener Beiträge zur und Leistungen aus der Geringverdienerförderung 234 231 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 3-2019
Förderbetrag der neue bAV-Förderbetrag 277 276 Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin Abhandlungen 4-2018
Geringverdiener Anreize für Geringverdiener 552 550 Sylvia Dünn, Berlin Abhandlungen 7-2017
Geringverdiener zielgerichtete Förderung der Geringverdiener ist mit einer Abschaffung der Zillmerung verknüpft 334 334 Prof. Dr. Ulrich Prinz, Köln Abhandlungen 4-2017
Geringverdiener Möglichkeiten von Geringverdiener, mittels Entgeltumwandlung eine bAV aufzubauen 381 381 Der Kommentar Dr. Michael Meister, Berlin Der Kommentar 5-2016
Geringverdiener Förderung von Geringverdienern mittels eines bAV-Förderbetrages 382 381 Der Kommentar Dr. Michael Meister, Berlin Der Kommentar 5-2016
Geringverdiener kein ausreichender finanzieller Spielraum für bAV 291 290 Optimierungsmöglichkeitenbei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung  Abhandlungen 4-2016
Geringverdiener Geringverdiener und Altersarmut 180 179 Hans H. Melchiors, Köln  Abhandlungen 3-2016