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normal keine LG
Eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 3 BetrAVG nur dann abgefunden werden, wenn sie geringfügig ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich nach der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV: ist die unverfallbare Anwartschaft bei laufenden Leistungen nicht höher als 1% der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, so hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein einseitiges Abfindungsrecht. Damit soll ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber vermieden werden.
In 2024 belaufen sich die Grenzwerte auf:
West: Bei Renten 1% von 3.535 Euro [Bezugsgröße West] = 35,35 Euro), bei zugesagten Kapitalzahlungen nicht höher als 12/10 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (in 2024: 12/10 von 3.535 Euro = 4.242,00 Euro).
Ost: Bei Renten 1% von 3.465 Euro [Bezugsgröße Ost] = 34,65 Euro), bei zugesagten Kapitalzahlungen nicht höher als 12/10 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (in 2024: 12/10 von 3.465 Euro = 4.158,00 Euro).
Die Anwartschaften von Arbeitnehmern, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union aufnehmen, können seit dem 1. Januar 2018 nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn er die Aufnahme des neuen Arbeitsverhältnisses innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem ehemaligen Arbeitgeber mitteilt (vgl. § 3 Abs. 2 S. 3 BetrAVG).
Laufende Renten dürfen ebenfalls nicht abgefunden werden.
Von dem grundsätzlichen Abfindungsverbot nicht erfasst werden vertraglich unverfallbare Anwartschaften, Abfindungen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ohne Kontext zu einem Ausscheiden des Arbeitsnehmers sowie laufende Renten mit Beginn vor 2005 (§ 30g III BetrAVG). Die Anwartschaften von Organpersonen und Gesellschafter-Geschäftsführern können abgefunden werden, soweit für diese nicht die entsprechenden Regeln des BetrAVG vertraglich vereinbart wurden (die steuerlichen Restriktionen wären zu beachten).
Die Höhe des Abfindungsbetrages ist nach § 3 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 BetrAVG zwingend festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Durchführungsweg. Bei unmittelbaren Pensionszusagen und bei Unterstützungskassenzusagen ist der Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistungen maßgeblich. Bei Direktversicherungen, Pensionskassen- und Pensionsfondszusagen ist das im Zeitpunkt der Abfindung gebildete Kapital auszuzahlen.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Abfindung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
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Abfindung | Abgrenzung einer Kapitalzahlung zur Abfindung | 360 | 359 | Rente oder Kapital – Optionen in der betrieblichen Altersversorgung - Dr. Thomas Frank, München | Abhandlungen | 5-2023 |
Abfindung | Abfindungsverbot | 173 | 173 | Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt | Abhandlungen | 3-2020 |
Abfindung | KapitalAbfindung ausländischer Anrechte nach der Scheidung (§ 22 VersAusglG) | 117 | 111 | Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versorgungsausgleich - Dr. Claudio Nedden-Boeger, Karlsruhe | Abhandlungen | 2-2019 |
Abfindung | Zulässigkeit der Abfindung von Sicherungsrechten im Rahmen eines CTA | 150 | 148 | Insolvenzabwicklung eines CTA in der Praxis - Carsten Hölscher, Wiesbaden / Dr. Stefan Birkel, München | Abhandlungen | 2-2019 |
Abfindung | doppelt kassiert: Abfindung und Rente? | 8 | 7 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2016/2017 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2018 |
Abfindung | Abfindung von Bagatellanwartschaften | 286 | 281 | Bericht der Leitung der Fachvereinigung Pensionskassen - Joachim Schwind, Frankfurt am Main | Abhandlungen | 4-2018 |
Abfindung | Abfindung und Unverfallbarkeit | 616 | 608 | Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften - Klaus Stiefermann, Berlin | Abhandlungen | 8-2018 |
Abfindung | bei verbotswidriger Abfindungsvereinbarung ist Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet | 29 | 15 | Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2015/2016 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel | Abhandlungen | 1-2017 |
Abfindung | Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG | 35 | 30 | Schweizer Rentenanwartschaften im deutschen Versorgungsausgleich - Dr. Martin Frank, Freiburg | Abhandlungen | 1-2017 |
Abfindung | Abfindung von Bagatellanwartschaften und Versorgungsausgleich | 482 | 478 | Versorgungsausgleich bei Betriebsrenten: Auswirkungen der EU-Mobilitäts-Richtlinie - Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / | Abhandlungen | 6-2017 |
Abfindung | steuerliche Auswirkungen einer Abfindung unmittelbarer Pensionszusagen eines GGF | 210 | 208 | Simon Schulenburg / Tobias Kutzner /Stephan Huth, Hamburg | Abhandlungen | 3-2016 |
Abfindung | Abfindungsklauseln bei Pensionszusage an GGF | 300 | 297 | Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / | Abhandlungen | 4-2016 |
Abfindung | Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie | 386 | 383 | Prof. Dr. Christian Rolfs /Severin Gotthard Kunisch, Köln | Abhandlungen | 5-2016 |
Abfindung | Abfindung unverfallbarer Anwartschaften nach der Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie | 386 | 383 | Prof. Dr. Christian Rolfs /Severin Gotthard Kunisch, Köln | Abhandlungen | 5-2016 |
Abfindung | Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie | 391 | 388 | Bernd Wilhelm, Düsseldorf | Abhandlungen | 5-2016 |
Abfindung | Abfindung unverfallbarer Anwartschaften nach der Mobilitätrichtlinie | 36 | 33 | Die EU-Mobilitätsrichtlinie und ihre mögliche Umsetzung in deutsches Recht | Abhandlungen | 1-2015 |
Abfindung | von Versorgungsanwartschaften bei Topmanagern | 320 | 315 | Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart - Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern | Abhandlungen | 4-2015 |
Abfindung | Abfindungsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem „BBG-Sprung“ | 108 | 105 | Rechtsprechungsänderung zum BBG-Sprung in derbAV: Schwierige Folgeprobleme für die Praxis | Abhandlungen | 2-2014 |
Abfindung | arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zur Abfindung von Pensionszusagen | 110 | 110 | Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zur Abfindung von Pensionszusagen | Abhandlungen | 2-2014 |
Abfindung | Geltungsbereich des § 3 BetrAVG | 111 | 110 | Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zur Abfindung von Pensionszusagen | Abhandlungen | 2-2014 |
Abfindung | Ermittlung des Abfindungsbetrags | 113 | 110 | Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zur Abfindung von Pensionszusagen | Abhandlungen | 2-2014 |
Abfindung | steuerrechtliche Grundlagen der Abfindung | 114 | 110 | Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zur Abfindung von Pensionszusagen | Abhandlungen | 2-2014 |
Abfindung | Zweckbindung des Kassenvermögens bei U-Kassen und Abfindung von Versorgungsanwartschaften | 253 | 250 | Wünsche der Unterstützungskassen an den Gesetzgeber zur steuerlichen Weiterentwicklung | Abhandlungen | 3-2014 |
Abfindung | Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke | 598 | 596 | Aktuelle steuerliche Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung | Abhandlungen | 7-2014 |
Abfindung | Abfindung auf Grundlage des handelsrechtlichen Barwertes im Zeitpunkt der ~ | 697 | 693 | Faire und interessengerechte Gestaltung der bAV | Abhandlungen | 8-2014 |