Da der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung verpflichtet ist, unterliegen nur Teilbereiche der erzwingbaren Mitbestimmung. Die wesentlichen Grundentscheidungen bei der arbeitgeberfinanzierten bAV wie
kann der Arbeitgeber ohne Einschaltung des Betriebsrats treffen. Gegenstand der Mitbestimmung sind dagegen die Verteilungsgrundsätze für die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Versorgungsmittel, also die Ausgestaltung des Leistungsplans in Form von Versorgungsgrundsätzen oder Versorgungsrichtlinien. Zum mitbestimmungspflichtigen Bereich gehört auch die rechtzeitige Information des Betriebsrats durch den Arbeitgeber über die beabsichtigte Einführung einer Altersversorgung, Verhandlungen über den Leistungsplan und Verabschiedung des erzielten Verhandlungsergebnisses durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Für die einzelnen Durchführungswege gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Ausgestaltungen für die Mitbestimmung.
Besonderheiten gelten bei der Entgeltumwandlung, da hier der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Last trägt und der Arbeitgeber lediglich die Durchführung organisiert. Dementsprechend gibt es auch hier weder Mitbestimmungsrechte im Blick auf den begünstigten Personenkreis (jeder Arbeitnehmer hat einen individualrechtlichen Anspruch) noch auf den Dotierungsrahmen (die Mittel werden vom Arbeitnehmer selbst aufgebracht). Die Einzelheiten bezüglich der Wahl des Durchführungsweges sind in § 1a BetrAVG geregelt. Da es bei der Entgeltumwandlung keinen vom Arbeitgeber gesetzten Gesamtdotierungsrahmen gibt, kann es auch keine Mitbestimmungsrechte zur Wahrung einer Verteilungsgerechtigkeit geben. Von § 1a BetrAVG kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Machen die Tarifvertragsparteien von dieser Möglichkeit Gebrauch, kann vereinbart werden, dass Formalien der Entgeltumwandlung durch Betriebsvereinbarung geregelt werden (Öffnungsklausel).
Die Betriebsparteien können auch Betriebsvereinbarungen über reine Beitragszusagen nach § 1 Absatz 2 Nr. 2a BetrAVG abschließen, wenn die zuständigen Tarifvertragsparteien dies in einem Tarifvertrag gestatten. Die Tarifvertragsparteien können den Betriebsparteien auch ermöglichen, Optionssysteme nach § 20 BetrAVG einzurichten.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Mitbestimmung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort |
Beitrag |
Seite Stichwort |
Seite Artikel |
Artikel |
Rubrik |
Heft |
Mitbestimmung |
kein Mitbestimmungsrecht bei Kündigung einer Betriebsvereinbarung |
22 |
18 |
Betriebsrentenrecht 2020/2021 – Teil 3 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel |
Abhandlungen |
1-2022 |
Mitbestimmung |
Grundsätzliches zur Mitbestimmung in der bAV |
526 |
526 |
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats – Contractual Trust Arrangement (CTA) – eine Sozialeinrichtung nach dem BetrVG? - Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn |
Abhandlungen |
7-2022 |
Mitbestimmung |
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats |
526 |
526 |
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats – Contractual Trust Arrangement (CTA) – eine Sozialeinrichtung nach dem BetrVG? - Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn |
Abhandlungen |
7-2022 |
Mitbestimmung |
Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 10 BetrVG |
527 |
526 |
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats – Contractual Trust Arrangement (CTA) – eine Sozialeinrichtung nach dem BetrVG? - Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn |
Abhandlungen |
7-2022 |
Mitbestimmung |
Mitbestimmung der Kapitalanlage eines CTA? |
535 |
526 |
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats – Contractual Trust Arrangement (CTA) – eine Sozialeinrichtung nach dem BetrVG? - Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn |
Abhandlungen |
7-2022 |
Mitbestimmung |
Umfang der Mitbestimmung im CTA |
535 |
526 |
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats – Contractual Trust Arrangement (CTA) – eine Sozialeinrichtung nach dem BetrVG? - Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn |
Abhandlungen |
7-2022 |
Mitbestimmung |
Betriebsrat und Betriebsrentner in der Rechtsprechung des BAG |
197 |
197 |
Aktuelles aus der Rechtsprechung im Steuerrecht - Dr. Annekatrin Veit, München |
Abhandlungen |
3-2021 |
Mitbestimmung |
die richtige Zuständigkeit auf Seiten der Arbeitnehmervertretung |
404 |
402 |
Einbindung der Kollektivpartner in der bAV – Der richtige Umgang mit Kompetenzen - Christian Betz-Rehm, München |
Abhandlungen |
5-2021 |
Mitbestimmung |
Gebot der Rechtsquellenklarheit |
406 |
402 |
Einbindung der Kollektivpartner in der bAV – Der richtige Umgang mit Kompetenzen - Christian Betz-Rehm, München |
Abhandlungen |
5-2021 |
Mitbestimmung |
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats |
104 |
96 |
Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2018/2019 – Teil 2 - Dr. Gerhard Reinecke, Kassel |
Abhandlungen |
2-2020 |
Mitbestimmung |
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Befristungen/Bedingungen |
600 |
596 |
Befristung und Bedingung von Beitragszusagen: Schöne neue Welt? - Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart |
Abhandlungen |
7-2020 |
Mitbestimmung |
Beachtung der Mitbestimmungsrechte durch die Satzung einer Pensionskasse |
360 |
358 |
Neu-Organisation einer Konzern-Pensionskasse |
Abhandlungen |
4-2014 |